Sächsicher Musikrat e.V.
Aktuelles
Kulturförderung auf hohem Niveau gesichert – Kulturraumgesetz geschwächt
Der Sächsische Kultursenat bewertet die von der Sächsischen Staatsministerin für Wissen¬schaft und Kunst, Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer, dargestellten Eckpunkte für den Kul¬turbereich im Staatshaushalt 2011/12 als positives Signal. Das Parlament kann jetzt über eine solide Grundlage für die Kulturentwicklung in Sachsen befinden.
Die Sicherung der Aufgaben von Landesbedeutung verdient zunächst Respekt: Semperoper, Staatliche Kunstsammlungen u. a., die Allgemeine Kunst- und Kulturförderung, die für Vielfalt und Verbandsstrukturen auf Landesebene steht, der Zweckverband Sächsisches Industrie¬museum, dessen Förderung notwendigerweise angehoben werden soll, und andere wichtige Gegenstände wie etwa die Landesausstellung werden den Umständen entsprechend finan¬ziell gut bzw. konstant untersetzt. Damit kann der Ankündigung des Koalitionsvertrages, der Freistaat setze die Kulturförderung auf hohem Niveau fort, durchaus entsprochen werden.
Allerdings: die Leistungsfähigkeit des Kulturraumgesetzes scheint eingeschränkt zu werden. Vorgesehen ist, von den 86,7 Mio. € Landeszuweisungen an die Kulturräume in Sachsen 3 Mio. € in den sogenannten Strukturfonds zu geben (bisher 1,7 Mio. €), auf den die Kultur¬räume bei besonderen Strukturveränderungen wie etwa Fusionen von Einrichtungen zugrei¬fen können, sowie bis zu 7 Mio. € für die Finanzierung der bisher vom Freistaat direkt getra¬genen Landesbühnen Sachsen zu reservieren. Dies schmälert die direkt für die Kulturraum¬förderung zur Verfügung stehenden Landesmittel um bis zu 10 Mio. €. Erschwerend kommen auch geplante Kürzungen für die Musikschulen hinzu: statt 5 Mio. € jährlich sollen nunmehr nur 3,5 Mio. € eingestellt werden. Dies könnte beispielsweise zu einer Verteuerung von Un¬terrichtsstunden in den Musikschulen führen, aber auch zu Einschnitten in der Begabtenför¬derung oder zu erhöhten Antragsvolumina im Bereich der Musikschulförderung der Kultur¬räume.
Der Kultursenat befürchtet daher, daß die Verschiebungen, die die Landesbühnen wie die Musikschulförderung erzeugen, den Druck auf andere Kultursparten in den Kulturräumen erhöhen. Die kulturelle Vielfalt in den Regionen wird damit tendenziell gefährdet. Gerade die Musikschulen hatten vor einigen Jahren überhaupt erst als Fördergegenstände in die Kulturraumförderung gefunden; nun wird die Finanzierungslage noch problematischer, weil der Freistaat seine Verpflichtung auf diesem Gebiet wieder ein Stück gelockert hat. Die Kulturräume werden durch die Musikschulförderung und den steigenden Finanzierungsdruck auf diesem Gebiet zu stark belastet. Hier muß der Freistaat förderpolitisch gegensteuern, wenn ihm musikalische Bildung wichtig ist. Musikschulen sind und bleiben auch eine wichtige Landesaufgabe.
Bei den Landesbühnen stellt sich die Frage, ob hier Haushaltspolitik Strukturpolitik ersetzen soll: eine Landeseinrichtung wird offenbar gegen den Willen der Sitzgemeinde kommunali¬siert. Die Lasten tragen alle Regionen des Landes, indem diese weniger Landeszuweisun¬gen aus dem Kulturraumgesetz erhalten.
Der Kultursenat kritisiert ausdrücklich, daß das Kulturraumgesetz als Hilfsinstrument für die Abwälzung von Landesaufgaben missbraucht wird. Eine Zweckbindung der Landeszuwei¬sungen ist im Gesetz nicht vorgesehen, die Kulturräume als Zweckverbände sollen in eige¬ner Zuständigkeit über die regional bedeutsame Kultur entscheiden. Strukturpolitische Lö¬sungen müssen im Dialog mit den entsprechenden Partnern gefunden werden. Hier sind die Stadt Radebeul und der Kulturraum Elbtal-Sächsische Schweiz/Osterzgebirge als Verhand¬lungspartner des Freistaates Sachsen gefragt. Der Kultursenat fordert daher, bei einer Inan¬spruchnahme der Kulturraummittel, die bis zu 7 Mio. € zumindest aufzustocken und nicht aus den dringend erforderlichen Landeszuweisungen für alle Regionen abzuzweigen.
