Der seit dem Jahr 2023 in veränderter Form von der Holger Koppe-Stiftung ausgelobte »Jugendmusikpreis der Holger Koppe-Stiftung« fördert musizierende Jugendliche und deren Beschäftigung mit dem Leben und Wirken verfolgter und/oder ermordeter Komponistinnen und Komponisten. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche, die ihren Wohnsitz in einem der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben oder deren instrumentale Ausbildung an einer Einrichtung in einem dieser Bundesländer erfolgt und die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch kein Studium aufgenommen oder eine Berufsausbildung begonnen haben.
Kammermusikensembles aller Art mit drei bis sechs Mitwirkenden können sich für die Teilnahme am Wettbewerb bewerben und dort um den Jugendmusikpreis der Holger Koppe-Stiftung vorspielen. Mindestens eines der im Wettbewerbsprogramm enthaltenen Werke muss von einem Komponisten oder einer Komponistin stammen, der/die in seinem/ihrem künstlerischen Wirken zu dessen/ihren Lebzeiten auf Grund politischer, rassistischer, religiöser oder sonstiger Verfolgung eingeschränkt oder unmöglich war.
Im Ergebnis des Wettbewerbs wird ein Preisträgerensemble gekürt. Weitere Ensembles können mit einem Förderpreis ausgezeichnet werden. Der Jugendmusikpreis der Holger Koppe-Stiftung ist mit 4.000 Euro und der Förderpreis mit 2.000 Euro dotiert.
Der aktuelle Wettbewerb fand am 27. September 2026 in der Hochschule für Musik und Theater »Felix Mendelssohn Bartholdy« Leipzig statt. Er stand unter dem besonderen Vorzeichen des in 2026 stattfindenden Jahres der jüdischen Kultur in Sachsen.
Der Jugendmusikpreis ist ein Kooperationsprojekt der Landesmusikräte in Sachsen und Thüringen.