Aktuelle Ausschreibungen


Stadt Leipzig – Kulturamt: Antragstellung für Kleinprojekte 2026
Mit der Kleinprojektförderung werden kurzfristige, nichtkommerzielle Kunst- und Kulturprojekte mit einem Gesamtbudget von max. 2.000 Euro unterstützt. Die Mindestantragssumme beträgt 500 Euro. In 2026 stehen hierfür insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung. Eine vollständige Förderung der Projektkosten ist in der Regel nicht möglich (Ausnahme: Projekte bis max. 750 Euro Gesamtbudget). Die Kleinprojektförderung 2026 wird in zwei Antragsphasen mit einem Budget von jeweils 25.000 Euro ausgeschrieben:

  • 1. Ausschreibung mit Antragsbeginn am Montag, 23.02.2026
  • 2. Ausschreibung mit Antragsstart am Mittwoch, 27.05.2026

Anträge können ab dem jeweiligen Ausschreibungsbeginn fortlaufend eingereicht werden, solange Fördermittel verfügbar sind. Sobald das jeweilige Budget ausgeschöpft ist, endet die Ausschreibung. Spätester Termin für die Antragstellung ist am 15.11.2026.
Beantragt werden kann in zwei Modulen: 

  • Modul 1: partizipative Kleinprojekte, die aktive Teilhabe ermöglichen und kulturellen Charakter haben, insbesondere aus den Bereichen Sozio- & Stadtteilkultur, Kulturelle Bildung und Stadtgeschichte
  • Modul 2: künstlerische Kleinprojekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst und Literatur mit Fokus auf der öffentlichen Präsentation und Vermittlung von Kunst und Kultur

Anträge müssen schriftlich und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars an das Kulturamt gerichtet werden. Alle Anträge werden durch das Kulturamt der Stadt Leipzig unter Berücksichtigung von Förderkriterien für Kleinprojekte formal und inhaltlich geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Antragsformular, die vollständigen Zuwendungsbestimmungen sowie alle notwendigen Informationen werden unter www.leipzig.de/kulturfoerderung unter „Kulturförderung beantragen“ rechtzeitig vor Ausschreibungsbeginn veröffentlicht. Eine Antragstellung ist erst ab dem jeweiligen Antragsbeginn möglich. Vorab eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Erstantragstellenden wird empfohlen, sich im Vorfeld beraten zu lassen. Kontakt: kleinprojekte@leipzig.de


Initiative Musik: Live- und Showcaseförderung
Die Förderung dient der Unterstützung von Liveauftritten im Ausland von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern und Bands im Bereich Popularmusik und Jazz. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Teilnahme an internationalen Showcase-Festivals und Liveauftritten im Ausland, die sich vorrangig an ein professionelles Fachpublikum richten, sowie Support-Touren im Ausland, die zu einer nachhaltigen Etablierung in einem neuen internationalen Zielmarkt beitragen. 
Antragsschluss 19.11.2026 (12 Uhr) 


Fortlaufende Ausschreibungen

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen: Projektförderung 
Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen.. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Der Fonds ist mit einem Fördervolumen von 3,5 Mio. Euro pro Jahr ausgestattet.
Antragsschluss für Projekte im 2. Kalenderhalbjahr: 1. März
Antragsschluss für Projekte im 1. Kalenderhalbjahr des Folgejahres: 1. September


Sächsisches Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus: Förderung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen
Die kulturelle Bildung in Sachsen lebt von kreativen Ideen und starken Partnerschaften. Initiativen und Kulturschaffende sind aktiv dazu aufgefordert und ermutigt, Fördermittel des Freistaates Sachsen für landesweit bedeutsame Projekte auch für 2027 zu beantragen – sei es als innovatives Modellprojekt oder als starkes Kooperationsprojekt zur Stärkung der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Die Maßnahmen zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um Kooperationsprojekte zwischen mindestens drei Bildungseinrichtungen in unterschiedlichen Kulturräumen handelt, die von den jeweiligen Netzwerkstellen fachlich begleitet werden. Zu den Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung gehören auch solche, die integrativ wirken. Maßnahmen von landesweiter Bedeutung können auch Modellprojekte in einzelnen oder kooperierenden Kulturräumen sein, die methodische und/oder inhaltliche Konzepte erproben, evaluieren und für eine Nachnutzung veröffentlichen (Best Practice).
Antragsschluss: 31. August des Vorjahres


Kulturförderung der Stadt Chemnitz: Institutionelle Förderung
Hinweis Bitte denken Sie ggf. auch an den Antrag auf Mietstützung in kommunalen Objekten. 
Antragsschluss: 30. Juni für das Folgejahr


Kulturförderung der Stadt Chemnitz: Projektförderung
Antragsschluss für große Projekte (über 3.500 Euro Antragssumme): 30. Juni für das Folgejahr 
Antragsschluss für kleine Projekte (bis 3.500 Euro Antragssumme): 1. September für das Folgejahr


Kulturförderung der Stadt Chemnitz: Investive Förderung
Antragsschluss: 30. Juni für das Folgejahr


Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mikroförderprogramm für strukturschwache und ländliche Regionen
Antragstellung fortlaufend


Kulturfonds Energie des Bundes
Abfederung der gestiegenen Gas- und Strompreise von Kulturveranstaltern
Infosession: Kreativ Kultur Berlin - YouTube | FAQ


Kleinprojektefonds SN-CZ 2021–2027 für sächsisch-tschechische Begegnungsprojekte
Antragstellung fortlaufend


Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Auslandsprojekte
Gefördert werden Reisekosten für Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben. Die Förderung sieht alle Besetzungen und Stilrichtungen vor. Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Reisen ins deutschsprachige Ausland, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten. Das Projekt sollte mindestens drei Veranstaltungen umfassen und keine Kurzreise sein. Anträge müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Antragstellung fortlaufend