Musikfonds e.V.: Große Projektförderung
Im Rahmen der regulären großen Projektförderung des Musikfonds e.V. werden professionelle, in Deutschland ansässige Musiker/-innen, Komponist/-innen und Klangkünstler/-innen gefördert. Die Förderung richtet sich an Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 Euro, die für künstlerische Honorare, Veranstaltungs- und Produktionskosten sowie Reise- und Personalkosten genutzt werden sollen. Besonders wichtig sind dem Verein außerdem die künstlerisch-musikalische Qualität sowie die Innovationskraft des Projektes.
Antragsschluss 30. September 2026
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfond: Projektförderung
Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfond setzt sich für freundschaftliche, nachbarschaftliche Beziehungen zwischen Deutschen und Tschechen ein. Es werden Projekte Deutscher oder Tschechischer Einzelner oder Organisation, die sich für die Verständigung der beiden Nationen einsetzten, gefördert. Mindestens ein Projektpartner muss aus dem jeweils anderen Land kommen. Die Unterstützung richtet sich an Veranstaltungen wie Ausstellungen, Festivals oder Konzerte, die zum kulturellen Austausch beitragen.
Antragsschluss 30. September 2026
Ernst von Siemens Musikstiftung: Projektförderung
Die Musikstiftung fördert weltweit zeitgenössische Musikprojekte, darunter Festivals, Konzerte mit Ur- und Wiederaufführungen, Kompositionsaufträge, Symposien und die Herausgabe musikwissenschaftlicher Schriften. Ein weiteres Anliegen der Musikstiftung ist die Förderung von Akademien für junge Musiker/-innen und Komponist/-innen. Zudem unterstützt die Musikstiftung Vermittlungs-, Kinder- und Jugendprojekte, welche die zeitgenössische Musik einem neuen bzw. jungen Publikum erschließen. Gefördert werden vor allem künstlerische Kosten. Projekte können ab 1. Januar 2027 beginnen.
Antragsschluss 1. Oktober 2026 (14 Uhr)
Stadt Leipzig – Kulturamt: Antragstellung für Kleinprojekte 2026
Mit der Kleinprojektförderung werden kurzfristige, nichtkommerzielle Kunst- und Kulturprojekte mit einem Gesamtbudget von max. 2.000 Euro unterstützt. Die Mindestantragssumme beträgt 500 Euro. In 2026 stehen hierfür insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung. Eine vollständige Förderung der Projektkosten ist in der Regel nicht möglich (Ausnahme: Projekte bis max. 750 Euro Gesamtbudget). Die Kleinprojektförderung 2026 wird in zwei Antragsphasen mit einem Budget von jeweils 25.000 Euro ausgeschrieben:
Anträge können ab dem jeweiligen Ausschreibungsbeginn fortlaufend eingereicht werden, solange Fördermittel verfügbar sind. Sobald das jeweilige Budget ausgeschöpft ist, endet die Ausschreibung. Spätester Termin für die Antragstellung ist am 15.11.2026.
Beantragt werden kann in zwei Modulen:
Anträge müssen schriftlich und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars an das Kulturamt gerichtet werden. Alle Anträge werden durch das Kulturamt der Stadt Leipzig unter Berücksichtigung von Förderkriterien für Kleinprojekte formal und inhaltlich geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Antragsformular, die vollständigen Zuwendungsbestimmungen sowie alle notwendigen Informationen werden unter www.leipzig.de/kulturfoerderung unter „Kulturförderung beantragen“ rechtzeitig vor Ausschreibungsbeginn veröffentlicht. Eine Antragstellung ist erst ab dem jeweiligen Antragsbeginn möglich. Vorab eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Erstantragstellenden wird empfohlen, sich im Vorfeld beraten zu lassen. Kontakt: kleinprojekte@leipzig.de
Initiative Musik: Live- und Showcaseförderung
Die Förderung dient der Unterstützung von Liveauftritten im Ausland von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern und Bands im Bereich Popularmusik und Jazz. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Teilnahme an internationalen Showcase-Festivals und Liveauftritten im Ausland, die sich vorrangig an ein professionelles Fachpublikum richten, sowie Support-Touren im Ausland, die zu einer nachhaltigen Etablierung in einem neuen internationalen Zielmarkt beitragen.
Antragsschluss 19.11.2026 (12 Uhr)
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen: Projektförderung
Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen.. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Der Fonds ist mit einem Fördervolumen von 3,5 Mio. Euro pro Jahr ausgestattet.
Antragsschluss für Projekte im 2. Kalenderhalbjahr: 1. März
Antragsschluss für Projekte im 1. Kalenderhalbjahr des Folgejahres: 1. September
Sächsisches Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus: Förderung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen
Die kulturelle Bildung in Sachsen lebt von kreativen Ideen und starken Partnerschaften. Initiativen und Kulturschaffende sind aktiv dazu aufgefordert und ermutigt, Fördermittel des Freistaates Sachsen für landesweit bedeutsame Projekte auch für 2027 zu beantragen – sei es als innovatives Modellprojekt oder als starkes Kooperationsprojekt zur Stärkung der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Die Maßnahmen zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um Kooperationsprojekte zwischen mindestens drei Bildungseinrichtungen in unterschiedlichen Kulturräumen handelt, die von den jeweiligen Netzwerkstellen fachlich begleitet werden. Zu den Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung gehören auch solche, die integrativ wirken. Maßnahmen von landesweiter Bedeutung können auch Modellprojekte in einzelnen oder kooperierenden Kulturräumen sein, die methodische und/oder inhaltliche Konzepte erproben, evaluieren und für eine Nachnutzung veröffentlichen (Best Practice).
Antragsschluss: 31. August des Vorjahres
Kulturförderung der Stadt Chemnitz: Institutionelle Förderung
Hinweis Bitte denken Sie ggf. auch an den Antrag auf Mietstützung in kommunalen Objekten.
Antragsschluss: 30. Juni für das Folgejahr
Kulturförderung der Stadt Chemnitz: Projektförderung
Antragsschluss für große Projekte (über 3.500 Euro Antragssumme): 30. Juni für das Folgejahr
Antragsschluss für kleine Projekte (bis 3.500 Euro Antragssumme): 1. September für das Folgejahr
Kulturförderung der Stadt Chemnitz: Investive Förderung
Antragsschluss: 30. Juni für das Folgejahr
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mikroförderprogramm für strukturschwache und ländliche Regionen
Antragstellung fortlaufend
Kulturfonds Energie des Bundes
Abfederung der gestiegenen Gas- und Strompreise von Kulturveranstaltern
Infosession: Kreativ Kultur Berlin - YouTube | FAQ
Kleinprojektefonds SN-CZ 2021–2027 für sächsisch-tschechische Begegnungsprojekte
Antragstellung fortlaufend
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Auslandsprojekte
Gefördert werden Reisekosten für Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben. Die Förderung sieht alle Besetzungen und Stilrichtungen vor. Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Reisen ins deutschsprachige Ausland, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten. Das Projekt sollte mindestens drei Veranstaltungen umfassen und keine Kurzreise sein. Anträge müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Antragstellung fortlaufend