Ostdeutsche Sparkassenstiftung: Partnerin für Kunst- und Kulturprojekte
Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert engagierte Menschen sowie Kunst- und Kulturinstitutionen, um das kulturelle Leben u.a. in Sachsen nachhaltig zu stärken. Wir unterstützen Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Darstellende Kunst, kulturelle Bildung, Museen und Denkmalpflege. Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Antragsteller oder Projektträger, die bei Interesse einen Förderantrag einreichen können.
Antragsschluss 10.07.2026
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen: Kleinprojekteförderung im Rahmen von TACHELES 2026
Im Förderprogramm »Jüdisches Leben in Kunst und Kultur« können seit dem 2. Februar 2026 Anträge für kleinere Kunst- und Kulturveranstaltungen im jüdischen Kontext fortlaufend bei der Kulturstiftung gestellt werden. Jeder Antrag sollte spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Beantragt werden können zwischen 500 und max. 10.000 Euro. Es werden bis zu 80% der Gesamtausgaben gefördert.
Stadt Leipzig – Kulturamt: Antragstellung für Kleinprojekte 2026
Mit der Kleinprojektförderung werden kurzfristige, nichtkommerzielle Kunst- und Kulturprojekte mit einem Gesamtbudget von max. 2.000 Euro unterstützt. Die Mindestantragssumme beträgt 500 Euro. In 2026 stehen hierfür insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung. Eine vollständige Förderung der Projektkosten ist in der Regel nicht möglich (Ausnahme: Projekte bis max. 750 Euro Gesamtbudget). Die Kleinprojektförderung 2026 wird in zwei Antragsphasen mit einem Budget von jeweils 25.000 Euro ausgeschrieben:
Anträge können ab dem jeweiligen Ausschreibungsbeginn fortlaufend eingereicht werden, solange Fördermittel verfügbar sind. Sobald das jeweilige Budget ausgeschöpft ist, endet die Ausschreibung. Spätester Termin für die Antragstellung ist der 15.11.2026.
Beantragt werden kann in zwei Modulen:
Anträge müssen schriftlich und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars an das Kulturamt gerichtet werden. Alle Anträge werden durch das Kulturamt der Stadt Leipzig unter Berücksichtigung von Förderkriterien für Kleinprojekte formal und inhaltlich geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Antragsformular, die vollständigen Zuwendungsbestimmungen sowie alle notwendigen Informationen werden unter www.leipzig.de/kulturfoerderung unter „Kulturförderung beantragen“ rechtzeitig vor Ausschreibungsbeginn veröffentlicht. Eine Antragstellung ist erst ab dem jeweiligen Antragsbeginn möglich. Vorab eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Erstantragstellenden wird empfohlen, sich im Vorfeld beraten zu lassen. Kontakt: kleinprojekte@leipzig.de
Initiative Musik: Live- und Showcaseförderung
Die Förderung dient der Unterstützung von Liveauftritten im Ausland von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern und Bands im Bereich Popularmusik und Jazz. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Teilnahme an internationalen Showcase-Festivals und Liveauftritten im Ausland, die sich vorrangig an ein professionelles Fachpublikum richten, sowie Support-Touren im Ausland, die zu einer nachhaltigen Etablierung in einem neuen internationalen Zielmarkt beitragen.
Antragsschluss 19.11.2026 (12 Uhr)
Kulturstiftung Sachsen Förderung von Kleinprojekten im ländlichen Raum
Bewerbungsschluss spätestens einen Monat vor Beginn des Vorhabens
Sächsisches Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus: Förderung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen
Zuwendungszweck ist die Unterstützung u.a. der Stärkung der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Antragsschluss: 31. August des Vorjahres
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mikroförderprogramm für strukturschwache und ländliche Regionen
Antragstellung fortlaufend
Kulturfonds Energie des Bundes
Abfederung der gestiegenen Gas- und Strompreise von Kulturveranstaltern
Infosession: Kreativ Kultur Berlin - YouTube | FAQ
Kleinprojektefonds SN-CZ 2021–2027 für sächsisch-tschechische Begegnungsprojekte
Antragstellung fortlaufend
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Auslandsprojekte
Gefördert werden Reisekosten für Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben. Die Förderung sieht alle Besetzungen und Stilrichtungen vor. Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Reisen ins deutschsprachige Ausland, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten. Das Projekt sollte mindestens drei Veranstaltungen umfassen und keine Kurzreise sein. Anträge müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Antragstellung fortlaufend