Im Schuljahr 2024/2025 erhalten 1.492 allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen 49,4 Mio. Euro zur Förderung von Ganztagsangeboten. Damit nutzen 95,8 Prozent der Schulen die Möglichkeit, für die Kinder und Jugendlichen an ihren Standorten grundständige Ganztagsangebote anzubieten.
Diese Schulen erhalten je einen Sockelbetrag. An Gymnasien, Grund-, Ober- und Gemeinschaftsschulen beträgt dieser 4.000 EUR, an Förderschulen 6.000 EUR. Zusätzlich wird an 241 weiterführende Schulen das Betreiben eines Schulklubs gefördert. Für Schülerinnen und Schüler an einer Grundschule oder an einem Gymnasium beträgt die Pauschale in diesem Schuljahr 86,15 EUR und an den Förder- und Oberschulen 144,41 EUR.
Weiterführende Informationen...
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und der Sächsische Musikrat haben seit dem Jahr 2019 eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen im Freistaat. Diese beinhaltet u.a. Maßgaben zur Qualität der Angebote, notwendigen Fortbildungen für Lehrkräfte und der Fairen Vergütung in diesem Bereich.
aktualisiert am 19.02.2025