Der Sächsische Musikrat (nachfolgend ›Veranstalter‹ genannt) unterstützt mit dem Projekt »Saxonia Cantat« jährlich an einem Wochenende die Arbeit von landesweit hervorragenden Chören an Mittelschulen und Gymnasien. Das Projekt dient der Motivierung und Vernetzung dieser Chorszene, insbesondere der Akteure (Leiter/-innen und Teilnehmende). Darüber hinaus laden wir Leiter von Schulchören zur Mitwirkung am Projekt ein. Dieses Kooperationsprojekt zwischen Chören von mindestens drei Mittelschulen und Gymnasien und insgesamt 160 Teilnehmern und einer abschließenden professionellen Präsentation ist in dieser Form einmalig in Sachsen.
1. Teilnahme
Die Teilnahme am Projekt erfordert eine Anwesenheitspflicht der Teilnehmenden entsprechend des durch den Veranstalter festgelegten Zeitplans. Die Teilnehmenden werden zu Beginn des Projektes ausdrücklich auf die Einhaltung der Hausordnung und des Jugendschutzgesetzes aufmerksam gemacht. Verstößt ein/e Teilnehmende/r gegen das Jugendschutzgesetz, die Hausordnung oder die Anweisungen des Veranstalters bzw. dessen Vertreter kann der/die betreffende Teilnehmende von der weiteren Teilnahme am Projekt ausgeschlossen werden.
2. Probenphase
Die zu erarbeitende Literatur muss bis zu Beginn der Arbeitsphase ausreichend vorbereitet sein. Mit der Teilnahme am Projekt verpflichten sich alle Teilnehmenden zu Pünktlichkeit (5 min vor Probenbeginn sitzen), gegenseitiger Rücksichtnahme, Engagement bei den Proben und sozialem Verhalten während und auch außerhalb dieser. Kopieren des Notenmaterials ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.
3. Teilnehmerbeitrag
Der Teilnahmebeitrag ist vier Wochen, so kein anderer Termin verinbart, vor Projektbeginn fällig. Erst danach ist für den Veranstalter die Teilnahme verbindlich und es wird eine Unterkunft für die Teilnehmenden gebucht. Nach erfolgter Zulassung wird bei Absagen innerhalb von einer Woche vor Veranstaltungsbeginn der Beitrag einbehalten. In der Gebühr sind u.a. Unterkunft, Verpflegung, die Kosten für künstlerische und pädagogische Betreuung sowie der Transport während des Projektes enthalten. Eine Aufteilung des Teilnahmebeitrages bei Wegfall einzelner Leistungen ist nicht möglich.
4. Verhaltensweisen
Grundlage für gute Zusammenarbeit ist gegenseitiger Respekt, Rücksichtnahme und Engagement im Projekt sowie die Einhaltung aller Regeln und Ordnungen. Mit Anerkennung der Teilnahmebedingungen verpflichten sich alle Teilnehmenden zu sozialem Verhalten. Ausreichend Schlaf ist notwendig für konzentriertes, zielstrebiges Arbeiten und daher unabdingbar. Die von der Hausordnung oder der Projektleitung festgelegte Nachtruhe ist daher einzuhalten.
5. Versicherung
Die Teilnehmenden sind während des Projektes nicht zusätzlich durch den Veranstalter kranken-, unfall- oder haftpflichtversichert. Eine Haftung des Veranstalters für Geld und Wertsachen der Teilnehmenden, die in Wohn- und Unterrichtsräumen aufbewahrt werden, ist ausgeschlossen.
6. Medien
Die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigte erklären ihr Einverständnis zu Aufzeichnungen von Ton und Bild sowie deren Vervielfältigungen, die im Zusammenhang mit dem Workshop gemacht werden. Sie übertragen hieraus entstehende Rechte hiermit auf den Veranstalter.
7. Datenschutz
Für die Planung und Durchführung des Projektes ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Diese richtet sich nach den Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) und ggfs. anderen einschlägigen Rechtsvorschriften. Die hier verwendeten Begriffe ergeben sich insbesondere aus den Begriffsbestimmungen in Art. 4 DSGVO. Die Träger des Projektes beachten die Grundsätze der Art. 5 ff. DSGVO.
8. Kleiderordnung für die Konzerte
Die Teilnehmenden sind zu folgender Konzertkleidung verpflichtet: schwarz/schwarz (Männer: auch nur Shirts), mit bunten Accessories (Schlips, Tücher etc.)