Der Sächsische Musikrat stellt Fahrtkosten für sächsische Ensembles des instrumentalen und vokalen Laienmusizierens zur Verfügung. Erstattet werden Kosten für die Teilnahme an Probelagern, Wettbewerben und Begegnungen in Deutschland und im europäischen Ausland bis zu einer Höchstgrenze von 2.000 Euro.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Vollfinanzierung. Im Regelfall wird es so möglich sein, dass für die Teilnehmenden keine individuellen finanziellen Belastungen für Fahrtkosten anfallen.
Im Jahr 2025 konnten 102 Projekte mit einem Volumen von 102.000 Euro gefördert werden.
Der Online-Antrag zur Förderung erfolgt mittels des nachfolgenden Antragsformulars.
Das Präsidium des Sächsischen Musikrates entscheidet fortlaufen über die Vergabe. Die Anträge müssen mindestens zehn Wochen vor Beginn der Reise vollständig vorliegen.
Eine Antragstellung für das Jahr 2025 ist nicht mehr möglich.
Für das Jahr 2026 stehen Fördermittel in Höhe von 105.000 Euro zur Verfügung. Eine Antragstellung für das Jahr 2026 kann ab dem 24. November 2025 erfolgen (auch für Reisen im Januar 2026). Die erste Vergabeberatung findet am 05.12.25 statt.
Bitte füllen Sie das Antragsformular am Computer vollständig aus, speichern es ab und versenden es anschließend in einer E-Mail an tannenberg©saechsischer-musikrat.de. Fügen Sie drei Kostenangebote von Anbietern bei, die ihren Firmensitz in Sachsen haben. Wir bitten um Verständnis, dass nur Anträge, die online eingereicht und vollständig sind, bearbeitet werden können (Keine Dateien, auch die Kostenvoranschläge, ausdrucken und einscannen !). Das gesamte Antrags- und Bewilligungsverfahren ist sehr »schlank« und kundenfreundlich konzipiert. Bitte helfen Sie uns dabei, dass dies auch so bleibt.
Falls Sie Kontakte zu sächsischen Busunternehmen suchen, können Sie sich gern an uns wenden. Selbstverständlich fördern wir auch Gruppenfahrten mit der Bahn.
Nach der Förderentscheidung erhält der Antragsteller binnen Wochenfrist einen formlosen Bescheid durch den SMR. Der Auftrag (bei Busreisen) erfolgt anschließend durch den Antragsteller. Es erfolgt eine direkte Abrechnung zwischen dem SMR und dem jeweiligen Busunterehmen nach Inhalt des Bescheids. ÖPNV-Tickets werden nach Abrechnung der Originalunterlagen durch den Antragsteller an diesen erstattet. Kosten für Fahrten mit PKW oder Flugzeug werden nicht erstattet.
Eine Bewilligung im Anschluss an die Fahrt oder bei bereits erteiltem Auftrag ist nicht möglich.
Die Antragsteller werden verpflichtet auf die Finanzierung dieses Programmes »durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes« hinzuweisen.
Informationen & Antragstellung
Sächsischer Musikrat e.V.
Geschäftsführer
Torsten Tannenberg
tannenberg@saechsischer-musikrat.de
Stand: 04.09.2025