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9. Sächsischer Orchesterwettbewerb 2024

Der 9. Sächsische Orchesterwettbewerb (SOW) 2024 richtet sich in erster Linie an Orchester und Ensembles, die interessiert, motiviert und leistungsfähig sind, am Deutschen Orchesterwettbewerb (DOW) 2025 teilzunehmen1. Als reine Qualifizierungsmöglichkeit zum DOW verzichtet der SOW 2024 auf die Durchführung einer eigenständigen Veranstaltung und bietet statt dessen an, dass die sich bewerbenden Orchester und Ensembles bei einem ihrer regulären Konzerte 2024 von einer Jury besucht werden, die dem Sächsischen Musikrat eine Empfehlung für eine Nominierung zum DOW 2025 gibt. Damit entfällt für die Teilnehmenden ein zusätzlicher Termin, der gerade bei größeren Orchestern mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden ist.


1) Ausnahme: Für Big Bands ist eine Qualifizierung zum DOW 2025 nur über die Teilnahme an den »JAZZwelten 2024« vom 8. bis 10. November in Hoyerswerda möglich.

Teilnehmende Orchester und Ensembles

Jugendsinfonieorchester
  • Jugendsinfonieorchester Leipzig
    4. Mai, 20 Uhr, Gewandhaus Leipzig
    »mit sehr gutem Erfolg« teilgenommen – nominiert zur Teilnahme am Deutschen Orchesterwettbewerb 2025

Kammerorchester
  • Ensemble Amadeus
    9. Juni, 17 Uhr St. Georgenkirche Chemnitz
    »mit sehr gutem Erfolg« teilgenommen – nominiert zur Teilnahme am Deutschen Orchesterwettbewerb 2025

Blasorchester
  • Jugendblasorchester Zwickau e.V.
    27. April, 19:30 Uhr, Lukaskirche Zwickau Planitz
    »mit hervorragendem Erfolg« teilgenommen – nominiert zur Teilnahme am Deutschen Orchesterwettbewerb 2025
  • Großes Orchester des Musikverein Lichtenstein/Sa. e.V.
    30. November, 15 Uhr, Bürgergarten Stollberg
    »mit sehr gutem Erfolg« teilgenommen – dem Deutschen Orchesterwettbewerb 2025 als Optionsmeldung zur Teilnahme empfohlen

Gitarrenensembles
  • Gitarrenensemble Paledreo
    24. November, 16 Uhr, Schloss Hoyerswerda
    »mit hervorragendem Erfolg« teilgenommen – nominiert zur Teilnahme am Deutschen Orchesterwettbewerb 2025

Zupforchester
  • Bundinstrumentenorchester des EB HSKD der LHD
    23. November, 16 Uhr, Aula des Heinrich-Schütz-Konservatoriums Dresden
    »mit hervorragendem Erfolg« teilgenommen – nominiert zur Teilnahme am Deutschen Orchesterwettbewerb 2025

Akkordeonorchester
  • Dresdner Akkordeonorchester
    23. November, 16 Uhr Dreikönigskirche Dresden
    »mit sehr gutem Erfolg« teilgenommen – nominiert zur Teilnahme am Deutschen Orchesterwettbewerb 2025

Jugend Big Bands / Jazzorchester
  • Junior Bigband der Musikschule Leipzig »J. S. Bach«
    10. November, 9:45 Lausitzhalle Hoyerswerda
    »mit sehr gutem Erfolg« teilgenommen
  • The Triple b’s - die Big Band des Gymnasium Coswig
    10. November, 11:45 Lausitzhalle Hoyerswerda
    »mit sehr gutem Erfolg« teilgenommen
  • Big Benno Band
    9. November, 11:30 Lausitzhalle Hoyerswerda
    »mit sehr gutem Erfolg« teilgenommen – nominiert zur Teilnahme am Deutschen Orchesterwettbewerb 2025

Offene Besetzungen
  • Sächsisches Blechbläser Consort
    1. September, 16 Uhr, Dresden Himmelfahrtskirche (Leuben)
    »mit hervorragendem Erfolg« teilgenommen – nominiert zur Teilnahme am Deutschen Orchesterwettbewerb 2025
  • GRAN ORQUESTA DE TANGO CARAMBOLAGE
    20. September, 19:30 Uhr, Altes Kranwerk Naunhof
    »mit sehr gutem Erfolg« teilgenommen – dem Deutschen Orchesterwettbewerb 2025 als Optionsmeldung zur Teilnahme empfohlen

Offene Besetzungen Jugendkategorie
  • Jugendmusiziergruppe »Michael Praetorius«
    1. Juni, 16 Uhr, Karl Schubert Schule Leipzig
    »mit sehr gutem Erfolg« teilgenommen
  • Percussionensemble Markkleeberg der Musik- und Kunstschule Landkreis Leipzig
    23. November, 16 Uhr Rudolf-Hildebrand-Schule Markkleeberg
    »mit hervorragendem Erfolg« teilgenommen – nominiert zur Teilnahme am Deutschen Orchesterwettbewerb 2025

Änderungen bei Terminen und Orten vorbehalten

Ausschreibung zum 9. SOW 2024

1. Kategorien

Der 9. Sächsische Orchesterwettbewerb 2024 ist für folgende Kategorien ausgeschrieben:

  • Sinfonieorchester
  • Jugendsinfonieorchester
  • Kammerorchester
  • Jugendkammerorchester
  • Blasorchester
  • Jugendblasorchester
  • Posaunenchöre
  • Zupforchester
  • Gitarrenensembles
  • Jugendgitarrenensembles
  • Akkordeonorchester
  • Jugendakkordeonorchester
  • Big Bands (Nur über die Teilnahme an den »JAZZwelten 2024« vom 8. bis 10. November in Hoyerswerda)
  • Offene Besetzungen
  • Offene Besetzungen Jugendkategorie

2. Anmeldung/Bewerbung
  • Orchester/Ensembles melden sich über das Online-Formular an. Dabei geben sie Ort, Datum und Uhrzeit mindestens eines Konzertes an, das als Bewerbungskonzert für eine Teilnahme am DOW 2025 von einer Jury besucht werden soll.
  • Die angebotenen Konzerte sollten im Zeitraum vom 01.02.2024 bis 30.11.2024 stattfinden.
  • Bei mehreren angegebenen Konzerten entscheidet die Geschäftsstelle des SMR gemeinsam mit der Jury, welches Konzert besucht wird.
  • Das Orchester/Ensemble verpflichtet sich, den Mitgliedern der Jury für dieses Konzert fünf Eintrittskarten in der besten Platzkategorie zur Verfügung zu stellen, bzw. fünf optisch und akustisch hervorragende Plätze zu reservieren.
  • Bis spätestens eine Woche vor dem zu bewertenden Konzert ist eine Liste mit den Namen aller Mitwirkenden2 an die Geschäftstelle des SMR zu senden. In dieser Liste müssen die mitwirkenden Nichtlaien (im Sinne dieser Ausschreibung) mit Angabe ihrer beruflichen Tätigkeit kenntlich gemacht werden. Orchester/Ensembles die sich für eine Jugendkategorie angemeldet haben, müssen bitte zusätzlich die genauen Geburtsdatumen aller Mitwirkenden in dieser Liste angeben.
  • Das Orchester/Ensemble stellt sicher, dass Programm3 und Besetzung mit den Anforderungen, die in Ausschreibung zum DOW definiert sind, in Einklang gebracht werden können.
  • Anmeldeschluss ist am 7. Januar 2024
  • Die Teilnahme am 9. SOW ist kostenfrei.

2) ohne Künstlerische Leiterin / Künstlerischen Leiter
3) Abweichend von der Ausschreibung zum DOW findet die dort angegebene Spieldauer keine Anwendung. Auch sind hier – wegen der wesentlich längeren Spieldauer eines vollständigen Konzertes – Werke für Soloinstrument und Orchester natürlich zugelassen.


3. Nominierung zum DOW 2025
  • Nach Durchführung aller Bewerbungskonzerte einer Kategorie erfolgt auf Empfehlung der Jury die Nominierung eines Orchesters/Ensembles pro Kategorie für eine Teilnahme am DOW 2024.
  • Teilnehmende Orchester verpflichten sich im Falle ihrer Nominierung zum DOW, Ausschreibung und Teilnahmebedingungen des DOW anzuerkennen und einzuhalten.


4. Jurys

Die Fachjurys für die verschiedenen Kategoriengruppen werden vom Sächsischen Musikrat auf der Basis von Vorschlägen aus den jeweiligen Landesfachverbänden berufen.

Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jurymitglieder sind bis zur Bekanntgabe der Nominierungen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über diesen Zeitpunkt
hinaus gilt die Verschwiegenheitspflicht weiterhin in Bezug auf Äußerungen einzelner Jurymitglieder. Die Juryberatungen sind nicht öffentlich.

Die Jurys stehen auf Wunsch nach den jeweiligen Bewerbungskonzerten für eine Beratung der Dirigentinnen und Dirigenten zur Verfügung.


5. Preise und Fördermaßnahmen

Es werden keine Preisgelder vergeben. Orchester und Ensembles, die zum Deutschen Orchesterwettbewerb nominiert sind, erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den Reisekosten. Einzelheiten zur Antragstellung werden den betreffenden Orchester und Ensembles rechtzeitig mitgeteilt.

Für nominierte Orchester und Ensembles wird in Vorbereitung auf die Teilnahme am DOW ein Coaching angeboten. Weitere Fördermaßnahmen, wie beispielsweise bei Bedarf ein Coaching für Künstlerische Leiter/-innen, sind möglich und werden dann hier veröffentlicht.

Teilnahmebedingungen4
  1. Teilnahmeberechtigt am 9. Sächsischen Orchesterwettbewerb (SOW)5 sind grundsätzlich alle Amateurorchester, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld im Freistaat Sachsen haben und mindestens seit dem 01.05.2023 kontinuierlich arbeiten. Später gegründete Orchester können auf Antrag zugelassen werden, wenn sie nicht den Charakter eines Auswahlorchesters haben.
  2. Teilnahmeberechtigt sind nur Orchester, welche die unter den Kategorien genannte Besetzungsstärke aufweisen und deren Mitglieder Amateure sind.
  3. Die Teilnahme von Personen, die keine Amateure sind, ist im Rahmen der für die einzelnen Kategorien festgelegten Obergrenzen möglich, muss aber für jeden Einzelfall bei der Anmeldung zum SOW namentlich dokumentiert werden. Nicht als Amateure gelten für diesen Wettbewerb Personen,
    • die als Berufsmusiker/-innen oder als Instrumentallehrer/-innen tätig sind und im Amateurorchester das gleiche (oder ein verwandtes) Instrument spielen.
    • Berufsmusiker/-innen oder Instrumentallehrer/-innen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben, gelten nach Ablauf von 5 Jahren wieder als Amateure im Sinne dieser Ausschreibung.
    • die vor dem 01.06.2024 Instrumentalunterricht auf dem von ihnen im Wettbewerb gespielten Instrument an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe erhalten.
    Die Orchesterleiter/-innen können Berufsmusiker/-innen sein und werden bei der Berechnung des Nicht-Amateur-Anteils nicht berücksichtigt.
  4. Ausgeschlossen sind überregionale Orchester. Die Entscheidung darüber, wann ein Orchester als überregional anzusehen ist, trifft der Sächsische Musikrat (SMR)6. Dabei werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt:
    • Regelmäßigkeit der Probenarbeit
    • Wohnsitz der Orchestermitglieder (Größe des Einzugsgebietes)
    • Dauer der Zugehörigkeit der nicht ortsansässigen Mitglieder
    Landes(jugend)orchester sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  5. Jedes Orchester kann sich am SOW nur in einer Kategorie beteiligen. Die Teilnahme einer Auswahlgruppe in einer weiteren Kategorie ist nicht möglich.
  6. Ausnahmen zu den Teilnahmebedingungen können nur in begründeten Fällen vom SMR zugelassen werden. Der entsprechende Antrag muss bereits mit der Anmeldung gestellt werden.
  7. Für die Planung und Durchführung des SOW ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Diese richtet sich nach den Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) und gegebenenfalls anderen einschlägigen Rechtsvorschriften. Der Zweck der Datenerhebung ist die Veranstaltung des SOW. Dazu gehören die Planung und Durchführung des SOW, Angebote zur Anschlussförderung und Weiterbildung der Teilnehmenden sowie die Dokumentation und Auswertung des SOW zur weiteren Förderung des Amateurmusizierens in Sachsen. Es werden nur die Daten erfasst, die zur Überprüfung der Zugehörigkeit eines Orchesters und seiner Mitglieder zu den einzelnen Kategorien und zur Berechtigung einer Teilnahme am Wettbewerb insgesamt notwendig sind. Weitere Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie der Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Teilnahme an Projekten und Förderprogrammen in Verantwortung des Sächsischer Musikrat e.V.
  8. Entscheidungen des SMR und der Jurys sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung erkennt das teilnehmende Orchester die Teilnahmebedingungen an.
  9. Änderungen an den Teilnahmebedingungen und der Ausschreibung insgesamt sind vorbehalten.

4) Die hier beschriebenen Teilnahmebedingungen entsprechen den, für die Durchführung des SOW relevanten und für Sachsen angepassten, Bedingungen des DOW 2025.
5) Der Sächsische Orchesterwettbewerb (SOW) umfasst alle Veranstaltungen, die der Auswahl zum DOW 2025 dienen.
6) Sächsischer Musikrat (SMR) bedeutet hier die Projektleitung in der Geschäftsstelle des SMR ggf. in Abstimmung mit den betreffenden Landesfachverbänden.