Instrumentenfonds

Der Sächsische Musikrat erweitert seit dem Jahr 2017 seinen Instrumentenfonds zur Unterstützung des instrumentalen Laienmusizierens in Sachsen. Möglich ist dies durch einen Beschluss des Sächsischen Landtages »zur Umsetzung eines Projektes zur Unterstützung von Laien-Orchester, Musikvereinen und Musikschulen bei der Anschaffung von Musikinstrumenten«.  Es standen dafür bisher 3,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsteller

Antragsteller zur Förderung aus diesem Fonds können instrumentale Laienensembles, Musikvereine und Musikschulen aus Sachsen sein, für die gezielt nach Bedarf Instrumente angeschafft (100%-Finanzierung) werden. Der Antrag zur Anschaffung erfolgt mittels des unten stehenden Antragsformulars. Natürliche Personen sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt.

Das gesamte Antrags- und Bewilligungsverfahren ist sehr »schlank« und kundenfreundlich konzipiert. Bitte helfen Sie uns dabei, dass dies auch so bleibt und beachten Sie folgende Hinweise und die FAQ.

Bitte füllen Sie das Antragsformular am Computer vollständig aus, speichern es ab und versenden es anschließend per E-Mail. Fügen Sie drei Kostenangebote von sächsischen Anbietern (Instrumentenbauer bzw. Händler) bei! Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können und wir postalisch eingereichte Anträge nicht bearbeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur bequemen Weitergabe von elektronischen Dokumenten und scannen Sie die Dokumente nicht nochmals ein! Sie sparen uns viel Arbeit und erhalten damit die Effektivität der Programmumsetzung. Kein Dokument muss von Ihnen unterzeichnet werden.

Beantragungsverfahren / Fristen

Das Präsidium des Sächsischen Musikrates entscheidet über die Vergabe je nach Antragslage laufend. Die Anträge müssen zum jeweils aktuell bekanntgegebenen Antragsschluss vollständig vorliegen. 

Eine Antragstellung für das Jahr 2025 ist ab sofort möglich. Es stehen für die Jahre 2025 und 2026 Fördermittel in Höhe von jeweils 240.000 € zur Verfügung. Eine erste Vergaberunde findet am 12. Juni 2025 statt. Antragsschluss dafür ist der 20. Mai 2025. 

Nutzungsbedingungen

Die Nutzung der bereitgestellten Instrumente erfolgt auf Basis eines Nutzungsvertrages zwischen dem Sächsischen Musikrat und dem im Antrag genannten Nutzer. Die Instrumente bleiben Eigentum des Sächsischen Musikrates. Mit der Unterzeichnung des Vertrags verpflichten sie sich, jährlich unaufgefordert den Nutzungsbeitrag zu entrichten. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach dem Anschaffungspreis des einzelnen Instruments.

Die Instrumente werden auf der Grundlage eines Sondervertrages von der AIG Europe S.A. versichert. Die Kosten hierfür trägt der Sächsische Musikrat.

Die Nutzungsdauer ist unbefristet. Der Sächsische Musikrat behält sich vor, den tatsächlichen Bedarf regelmäßig zu überprüfen.

Der Nutzer sorgt für die sachgemäße Handhabung, Lagerung und ggf. den Transport des Instruments und ist verpflichtet, jährlich unaufgefordert die sachgemäße Wartung des Instruments nachzuweisen. Die Kosten hierfür trägt der Nutzer.


Starten Sie mit Ihrem neuen Instrument durch!

Ein symbolischer »Start-Button« für Ihr Instrumentencase. Auf Wunsch senden wir die Aufkleber zu, mit denen Sie auf die Finanzierung Ihres Instruments über diesen Instumentenfonds hinweisen.

In den Jahren 2017 bis 2024 wurden bisher für 280 Ensembles, Kirchgemeinden, Vereine und Musikschulen 1.028 Instrumente mit einem Wert von 3.7 Millionen Euro angeschafft. 8% des Gesamtbudgets des Fonds verwendet der Sächsische Musikrat zur Verwaltung desselben. 65% der geförderten Ensembles haben ihren Sitz nicht in Chemnitz, Dresden oder Leipzig. Der Fonds ist auch ein Wirtschaftsfaktor: 95 % der Waren wurden, unter Beachtung von Ausschreibungsbedingungen, bei sächsischen Instrumentenbauern und Händlern erworben.

Wir bedanken uns bei Sigo Cramer (Chemnitz) und Prof. Ludwig Güttler (Dresden) für die Bereitstellung von Privatinstrumenten zur Förderung junger Musikerinnen und Musiker.