Advent braucht MUSIK

Advent braucht MUSIK »2.0«

2021: Auch in diesem Jahr holt uns nun wieder die adventliche Stille ein. Vier Mitgliedsverbände des Sächsischen Musikrates gestalten an verschiedenen Orten im Freistaat Sachsen kleine Adventsmusiken* und möchten damit ein wenig Hoffnung und Zuversicht bringen. Wir sind sehr dankbar über die vielen Spenden und Rückmeldungen zu unseren vorangegangenen Spendenprogrammen. Aus diesem Fonds können wir die Adventsmusiken des Jahres 2021 und damit auch freiberuflich tätige Musikerinnen und Musiker fördern.

* Alle Aktionen finden selbstverständlich unter Beachtung der in den aktuell geltenden Corona-Schutzverordnungen geregelten Bestimmungen statt.

Eine gemeinsame Aktion von Sächsischem Musikrat, Sächsischem Blasmusikverband, Sächsischer Posaunenmission und Deutschem Tonkünstlerverband, Landesverband Sachsen im Advent 2020

Der erneute Shutdown und das komplette Erliegen des Kulturlebens gerade in der Adventszeit sind nicht nur eine psychische Belastung, sondern auch eine finanzielle Katastrophe für viele Musiker/-innen und Kulturschaffende. Es ist noch nicht klar, ob und welche Hilfen es diesmal geben wird und wie viele Musiker/-innen und Kulturschaffende möglichweise komplett durch das Raster der Hilfsangebote fallen werden.

Wir möchten uns auf keinen Fall damit abfinden, dass der diesjährige Advent ein Advent ohne Konzerte und ohne Musik sein soll. Der Sächsische Musikrat und seine Partner rufen deshalb freiberufliche Musiker/-innen dazu auf, ein kurzes adventliches Programm anzubieten, das für eine Aufführung im Freien geeignet ist, um damit einen musikalischen Adventskalender zu gestalten. Überall dort, wo Musik besonders dringend gebraucht wird – vor Pflegeheimen, Krankenhäusern, auf dem Hof von Kindergärten oder Kinderheimen, sozialen Wohnprojekten, Behinderteneinrichtungen, Gefängnis etc. kann und sollte Musik im Duo oder Duett auch erklingen.

Wir unterstützen Sie!

Wir rufen freiberuflich tätige Musiker/-innen auf, sich an der musikalischen Realisierung dieser Idee zu beteiligen. Durch private Spenden werden wir in der Lage sein, den beteiligten Musiker/-innen dafür ein Honorar in Höhe von 170 Euro in Form einer steuerfreien Ehrenamtspauschale zu zahlen.

Unsere gesellschaftliche Solidarität ist ein Baustein für Gemeinschaft, Zuversicht und Überleben in dieser herausfordernden Zeit. Sie haben es in der Hand – wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung!

Haben Sie Interesse an einer Mitwirkung, dann können Sie sich über unten stehendes Online-Formular darum bewerben. Unter Einhaltung der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung können nur Beiträge angenommen werden, bei denen die Mitwirkenden aus maximal zwei verschiedenen Hausständen stammen. Unter Ausschluss des Rechtsweges werden wir aus den Bewerbungen auswählen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir versuchen werden, unseren musikalischen Adventskalender möglichst über das ganze Land sichtbar zu machen.

Vielen Dank für Interesse!


Dafür benötigen wir Sie!

Spendenaufruf: Für unsere Aktion »Advent braucht MUSIK« erbitten wir Spenden, die schnell, zielgerichtet und unbürokratisch eingesetzt werden. Wir haben freiberufliche Musiker/-innen aus allen Teilen Sachsens zur Gestaltung unseres musikalischen Adventskalenders aufgerufen und möchten deren Einsatz auch finanziell fair honorieren. Deshalb bitten wir hiermit private Spenderinnen und Spender oder Firmen, unsere Initiative zu unterstützen, denn gerade die Adventszeit ist normalerweise eine der Haupteinnahmequellen für freiberufliche Musiker/-innen. 

Unsere gesellschaftliche Solidarität ist ein Baustein für Gemeinschaft, Zuversicht und Überleben in dieser herausfordernden Zeit. Sie haben es in der Hand - wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! 

Die Verwaltung und Vergabe der Spendengelder erfolgt durch den Sächsischen Musikrat. Alle Spender/-innen werden namentlich auf der Homepage genannt oder können auf Wunsch anonym bleiben.


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Spendenkonto

Kontoinhaber: Sächsischer Musikrat e.V.
IBAN: DE56 8505 0300 3120 1345 61
Verwendungsweck: »Advent braucht MUSIK«

Hinweis zur steuerlichen Abzugsfähigkeit
Spenden können bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte einkommensteuerlich abgezogen werden. Soweit die Spenden in einem Jahr diesen Höchstbetrag übersteigen oder sich steuerlich nicht auswirken, kann ein Abzug in den folgenden Jahren erfolgen. Bei Spenden bis 200 EUR reicht der Einzahlungsbeleg als Spendenquittung. Bei Beträgen darüber senden wir Ihnen eine Spendenquittung zu, wenn Sie Ihre Adresse bei der Überweisung mit angegeben oder per E-Mail mitgeteilt haben.