Kulturstiftung des Freistaates Sachsen: Kleinprojekteförderung im Rahmen von TACHELES 2026
Im Förderprogramm »Jüdisches Leben in Kunst und Kultur« können seit dem 2. Februar 2026 Anträge für kleinere Kunst- und Kulturveranstaltungen im jüdischen Kontext fortlaufend bei der Kulturstiftung gestellt werden. Jeder Antrag sollte spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Beantragt werden können zwischen 500 und max. 10.000 Euro. Es werden bis zu 80% der Gesamtausgaben gefördert.
Initiative Musik: Internationale Exportförderung
Das neu ausgerichtete Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Musikunternehmen mit Sitz in Deutschland dabei, durch eigene Maßnahmen und die Teilnahme an internationalen Branchenveranstaltungen ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, neue Märkte zu erschließen und Netzwerke aufzubauen. Priorität haben Zielländer, in denen das Musikunternehmen oder die Künstler/-innen bisher kaum vertreten sind, aber bereits erste Kontakte nachweisen können. Der Förderanteil ist abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben. Die beantragte Fördersumme darf 60% der Gesamtausgaben und den maximalen Förderbetrag in Höhe von 20.000 Euro nicht übersteigen.
Antragsschluss 23.03.2026 (12 Uhr)
Stadt Leipzig, Kulturamt: Ausschreibung Stipendien
Das Kulturamt der Stadt Leipzig vergibt Stipendien an Künstlerinnen und Künstler sowie Kunst- und Kulturvermittlerinnen und -vermittler. Es werden mehrmonatige Stipendien vergeben, die mit 8.000 bis 10.000 Euro dotiert sind. Antragsberechtigt sind freiberufliche Leipzig Künstlerinnen und Künstler sowie Kunst- und Kulturvermittler und -vermittlerinnen, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz in Leipzig haben. Eine erneute Ausschreibung findet voraussichtlich Anfang 2027 statt.
Antragsschluss 26.03.2026
Initiative Musik: Strukturförderung
Ab 2026 gibt es in der Strukturförderung nur noch eine Antragsrunde. Gefördert werden Projekte, die Transformationsprozesse in der Musikwirtschaft begleiten sowie Austausch, Diskurs und Vernetzung stärken. Im Fokus stehen Netzwerkformate wie Konferenzen und Conventions, ebenso wie qualifizierende Angebote für Akteur/-innen der Pop-, Jazz- und Livekultur, etwa Workshops oder Mentoringprogramme. Darüber hinaus unterstützt das Programm den Auf- und Ausbau regionaler Strukturen für Popularmusik und Jazz in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen sowie wissenschaftliche Studien zur Popkultur und Musikwirtschaft.
Antragsschluss 31.03.2026
Aktion Mensch: Mikroförderung: Protesttag am 5. Mai zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Gefördert werden Aktivitäten im Rahmen bundesweiter Aktionen zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai) im Aktionszeitraum 2. bis 10.05.2026. Insgesamt stehen dafür 2 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung. Es wird ein Zuschuss von max. 5.000 Euro gewährt. Förderfähige Kosten sind Honorar- und Sachkosten. Eigenmittel sind nicht erforderlich.
Antragsschluss 31.03.2026
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM): Förderung deutsch-polnischer Kunst- und Kulturprojekte
Gefördert werden können Projekte sämtlicher Sparten mit deutsch-polnischem oder polnischem Bezug, die bspw. einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten oder überregional wahrgenommen werden. Eine Förderung ist bis zu 20.000 Euro möglich, jedoch abhängig von der Höhe der Eigen- und Drittmittel.
Antragsschluss 31.03.2026
Initiative Musik: Künstler/-innenförderung
Es beginnt die nächste Förderrunde für die Projektlaufzeit vom 19.06.26 bis 18.06.27. Die Künstler/-innenförderung richtet sich an Solokünstler/-innen und Bands, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion, Marketing und Tour.
Antragsphase 10. bis 30. April 2026 (12 Uhr)
Musikfonds: Outer Ear
Outer Ear richtet sich an professionelle Musikschaffende aus dem Bereich der aktuellen Musik und nimmt Projekte in den Fokus, die neue Wege bei der Ansprache und Beteiligung des Publikums gehen. Gefördert werden partizipative Projekte, die den Entstehungsprozess eines Werkes in den Mittelpunkt stellen. Im Rahmen der Projekte sollen vor allem Menschen angesprochen werden, die bisher wenig Berührung mit experimentellen Musikformaten hatten. Fördersummen liegen zwischen 25.000 bis max. 50.000 Euro. Der Eigenanteil muss bei mind. 10% der Gesamtausgaben liegen. Der Projektzeitraum kann bis zu maximal zwei Jahren beantragt werden. Projektbeginn ist ab 01.07.2026 möglich. Info-Calls finden am 20.03. und 26.03. statt.
Antragsphase 1. bis 30. April 2026 (18 Uhr)
Stadt Leipzig – Kulturamt: Antragstellung für Kleinprojekte 2026
Mit der Kleinprojektförderung werden kurzfristige, nichtkommerzielle Kunst- und Kulturprojekte mit einem Gesamtbudget von max. 2.000 Euro unterstützt. Die Mindestantragssumme beträgt 500 Euro. In 2026 stehen hierfür insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung. Eine vollständige Förderung der Projektkosten ist in der Regel nicht möglich (Ausnahme: Projekte bis max. 750 Euro Gesamtbudget). Die Kleinprojektförderung 2026 wird in zwei Antragsphasen mit einem Budget von jeweils 25.000 Euro ausgeschrieben:
Anträge können ab dem jeweiligen Ausschreibungsbeginn fortlaufend eingereicht werden, solange Fördermittel verfügbar sind. Sobald das jeweilige Budget ausgeschöpft ist, endet die Ausschreibung. Spätester Termin für die Antragstellung ist der 15.11.2026.
Beantragt werden kann in zwei Modulen:
Anträge müssen schriftlich und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars an das Kulturamt gerichtet werden. Alle Anträge werden durch das Kulturamt der Stadt Leipzig unter Berücksichtigung von Förderkriterien für Kleinprojekte formal und inhaltlich geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Antragsformular, die vollständigen Zuwendungsbestimmungen sowie alle notwendigen Informationen werden unter www.leipzig.de/kulturfoerderung unter „Kulturförderung beantragen“ rechtzeitig vor Ausschreibungsbeginn veröffentlicht. Eine Antragstellung ist erst ab dem jeweiligen Antragsbeginn möglich. Vorab eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Erstantragstellenden wird empfohlen, sich im Vorfeld beraten zu lassen. Kontakt: kleinprojekte@leipzig.de
Initiative Musik: Live- und Showcaseförderung
Die Förderung dient der Unterstützung von Liveauftritten im Ausland von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern und Bands im Bereich Popularmusik und Jazz. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Teilnahme an internationalen Showcase-Festivals und Liveauftritten im Ausland, die sich vorrangig an ein professionelles Fachpublikum richten, sowie Support-Touren im Ausland, die zu einer nachhaltigen Etablierung in einem neuen internationalen Zielmarkt beitragen.
Antragsschluss 19.11.2026 (12 Uhr)
Kulturstiftung Sachsen Förderung von Kleinprojekten im ländlichen Raum
Bewerbungsschluss spätestens einen Monat vor Beginn des Vorhabens
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mikroförderprogramm für strukturschwache und ländliche Regionen
Antragstellung fortlaufend
Kulturfonds Energie des Bundes
Abfederung der gestiegenen Gas- und Strompreise von Kulturveranstaltern
Infosession: Kreativ Kultur Berlin - YouTube | FAQ
Kleinprojektefonds SN-CZ 2021–2027 für sächsisch-tschechische Begegnungsprojekte
Antragstellung fortlaufend
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Auslandsprojekte
Gefördert werden Reisekosten für Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben. Die Förderung sieht alle Besetzungen und Stilrichtungen vor. Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Reisen ins deutschsprachige Ausland, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten. Das Projekt sollte mindestens drei Veranstaltungen umfassen und keine Kurzreise sein. Anträge müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Antragstellung fortlaufend