Bundesverband Chor & Orchester: Förderprogramm »Musik für Alle!«
Das Förderprogramm soll jedem Kind und Jugendlichen die Möglichkeit zum gemeinsamen Singen, Musizieren und kreativen Ausdruck geben. Gefördert werden neue, außerschulische Musikprojekte in Zusammenarbeit mit 2 Bündnispartnern, die sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren mit bisher erschwertem Zugang zur Musik (in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen) richten. Antragsteller sein kann z.B. ein Chor, Musikverein, Orchester, Kirchengemeinde, Musikschule, Förderverein, Kulturzentrum. Gefördert werden 100%. Eigenmittel sind nicht notwendig.
Antragsschluss 01.05.2025
Musikfonds: Förderprogramm Impuls neue Musik 2025
Gefördert werden Konzerte und Musiktheaterproduktionen, Reihen oder Festivals, Education-Projekte, Artist-in-Residence-Programme, Akademien sowie Klangkunst. Die Projekte müssen in Deutschland, in Frankreich, in der Schweiz oder in Luxemburg entwickelt und realisiert werden, wobei der Austauschgedanke zwischen dem deutschsprachigen und frankophonen Kulturraum Kern des Projekts sein muss. Die Projekte dürfen frühestens am 1. August 2025 beginnen.
Antragsschluss 01.05.2023
Kulturstiftung Sachsen Förderung von Kleinprojekten im ländlichen Raum
Bewerbungsschluss spätestens einen Monat vor Beginn des Vorhabens
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mikroförderprogramm für strukturschwache und ländliche Regionen
Antragstellung fortlaufend
Kulturfonds Energie des Bundes
Abfederung der gestiegenen Gas- und Strompreise von Kulturveranstaltern
Infosession: Kreativ Kultur Berlin - YouTube | FAQ
Kleinprojektefonds SN-CZ 2021–2027 für sächsisch-tschechische Begegnungsprojekte
Antragstellung fortlaufend
Initiative Musik: Internationale Tourförderung
Im Rahmen der Internationalen Tourförderung können Musiker/-innen finanzielle Unterstützung für Auftritte im Ausland beantragen. Anträge für Touren, die zwischen Februar und Juni 2025 stattfinden, können seit dem 01.01.2025 eingereicht werden. Anträge müssen spätestens fünf Wochen vor dem ersten Auftritt eingereicht werden.
Antragstellung fortlaufend
Initiative Musik: Förderprogramm DO! Export
Das Programm DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer/-innen der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Anträge für Exportprojekte, die zwischen Februar und Juni 2025 stattfinden, können seit dem 01.01.2025 eingereicht werden. Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem ersten Auftritt eingereicht werden.
Antragstellung fortlaufend