Kulturstiftung des Freistaates Sachsen: Stipendien 2026
Mit ihren Stipendien fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen auch im kommenden Jahr freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus Sachsen. Die Stipendien sollen die Arbeit an neuen Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst, Film und Literatur ermöglichen. Künstlerinnen und Künstler können sich entweder um ein Arbeitsstipendium oder um Reise- und Residenzstipendien bewerben.
Antragsschluss 01.07.2025
Ostdeutsche Sparkassenstiftung: Projektförderung
Gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt können bei der Ostdeutschen Sparkassenstiftung Förderung für Kunst- und Kulturprojekte beantragen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege. Das Projekt muss der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt werden.
Antragsschluss 10.07.2025
Kulturstiftung Sachsen Förderung von Kleinprojekten im ländlichen Raum
Bewerbungsschluss spätestens einen Monat vor Beginn des Vorhabens
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mikroförderprogramm für strukturschwache und ländliche Regionen
Antragstellung fortlaufend
Kulturfonds Energie des Bundes
Abfederung der gestiegenen Gas- und Strompreise von Kulturveranstaltern
Infosession: Kreativ Kultur Berlin - YouTube | FAQ
Kleinprojektefonds SN-CZ 2021–2027 für sächsisch-tschechische Begegnungsprojekte
Antragstellung fortlaufend
Initiative Musik: Internationale Tourförderung
Im Rahmen der Internationalen Tourförderung können Musiker/-innen finanzielle Unterstützung für Auftritte im Ausland beantragen. Anträge für Touren, die zwischen Februar und Juni 2025 stattfinden, können seit dem 01.01.2025 eingereicht werden. Anträge müssen spätestens fünf Wochen vor dem ersten Auftritt eingereicht werden.
Antragstellung fortlaufend
Initiative Musik: Förderprogramm DO! Export
Das Programm DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer/-innen der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Anträge für Exportprojekte, die zwischen Februar und Juni 2025 stattfinden, können seit dem 01.01.2025 eingereicht werden. Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem ersten Auftritt eingereicht werden.
Antragstellung fortlaufend