Förderprogramm »Wir für Sachsen«: Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche
Antragsberechtigt sind Träger von Ehrenamtsprojekten. Dies sind unter anderem Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände, Vereine und andere juristische Personen (soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind) sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Sie unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Landesmittel und der Anzahl bewilligungsreifer Anträge bis zu 45 Euro monatlich erhalten.
Antragsschluss 31.10.2025
Ostdeutsche Sparkassenstiftung: Projektförderung
Gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt können bei der Ostdeutschen Sparkassenstiftung Förderung für Kunst- und Kulturprojekte beantragen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege. Das Projekt muss der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt werden.
Antragsschluss 10.01.2026
Kulturstiftung Sachsen Förderung von Kleinprojekten im ländlichen Raum
Bewerbungsschluss spätestens einen Monat vor Beginn des Vorhabens
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mikroförderprogramm für strukturschwache und ländliche Regionen
Antragstellung fortlaufend
Kulturfonds Energie des Bundes
Abfederung der gestiegenen Gas- und Strompreise von Kulturveranstaltern
Infosession: Kreativ Kultur Berlin - YouTube | FAQ
Kleinprojektefonds SN-CZ 2021–2027 für sächsisch-tschechische Begegnungsprojekte
Antragstellung fortlaufend