Vergangene Projekte:

CHORwelten 2022 – Ausschreibung

I. Teilnahmebedingungen CHORwelten

A – Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Teilnahmebedinungen gelten für die Teilnahme an allen Angeboten im Rahmen der CHORwelten 2022. Für die Teilnahme am CHORwelten-Wertungssingen gelten zusätzlich die Bedingungen ab Pkt. 11

2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Chöre und Ensembles aus Sachsen und Tschechien, deren Mitglieder ausschließlich Personen sind, die ihren Lebensunterhalt nicht durch Singen oder Gesangsunterricht verdienen. Alle Sängerinnen und Sänger müssen aktive Mitglieder des Chores sein.

3. Teilnahmegebühr
Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.

4. Fahrtkosten
Die Fahrtkosten (Bus/Bahn) werden auf Antrag erstattet. 

5. Verpflegung
Der Veranstalter stellt für alle teilnehmenden Chormitglieder in begrenztem Umfang ein kostenfreies Catering zur Verfügung.

6. Übernachtung
Für Chorleiterinnen und Chorleiter beteiligter Chöre bietet der Veranstalter kostenfreie Übernachtungen mit Frühstück im Hotel an, um deren Beteiligung vom 1. bis 3. Juli 2022 zu ermöglichen. 

7. Aufnahmen
Mit der Anmeldung erklärt der Chor sein Einverständnis mit Bild- und Tonaufzeichnungen während aller Veranstaltungen im Rahmen von CHORwelten 2022 einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung in allen Medienformaten einschließlich Sendung und Online-Verbreitung als Podcast oder Stream on Demand durch Rundfunk. Entstehende Rechte werden ohne Vergütungsanspruch auf den Veranstalter (Sächsischer Musikrat e.V. bzw. dessen Kooperationspartner) übertragen. Private Ton- und Bildaufzeichnungen der Wettbewerbsvorträge sind nicht gestattet.

8. Ablauf/Zeitplan
Anmeldeschluss ist am 30.01.2022. Der Veranstalter behält sich die Zeitplanung für alle teilnehmenden Chöre vor. Der Programmablauf im Detail wird nach Anmeldeschluss festgelegt.

9. Ausnahmen
Schriftlich beantragte Ausnahmen zu den Teilnahmebedingungen können nur in begründeten Fällen vom Veranstalter zugelassen werden.

10. Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung erkennt der teilnehmende Chor / das teilnehmende Ensemble die Teilnahmebedingungen sowie die »Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Teilnahme an Projekten in Verantwortung des Sächsischer Musikrat e.V.« an.


B – Bedingungen für die Teilnahme am CHORwelten-Wertungssingen

Neben den vorstehend genannten Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Wertungssingen ergänzend nachfolgende Bedingungen.

11.
Zugelassen sind nur Chöre der nachfolgend genannten Kategorien, die aus mindestens 16 Personen bestehen (mit Ausnahme der Kategorien H.1 und H.2). Die für die einzelnen Kategorien jeweils benannten Anforderungen an Besetzung, Wettbewerbsprogramm und Vortragsdauer sind Bestandteil der Bedingungen für eine Teilnahme am Wertungssingen.

12.
Für die Berechnung aller Altersgrenzen und Durchschnittsalter gilt als Stichtag der 1. Juni 2021.

13.
Jeder Chor ist verpflichtet, je drei Partituren (Juryexemplare) seiner Vortragswerke vorab dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Der Chor erhält diese nach der Veranstaltung vollständig zurück.

14.
Die Entscheidungen der Jurys sowie die Entscheidungen des Veranstalters zur Zusammensetzung der Jurys sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


C – Besondere Teilnahmebedingungen als Voraussetzung für eine Delegierung zum Deutschen Chorwettbewerb im Ergebnis des CHORwelten-Wertungssingens

Chöre und Ensembles, die im Ergebnis des Wertungssingens zum Deutschen Chorwettbewerb delegiert werden, müssen zusätzlich zu den vorstehend genannten Teilnahmebedingungen auch die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllen.

15.
Chöre und Ensembles müssen ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld im Freistaat Sachsen haben und seit dem 1. Januar 2020 kontinuierlich arbeiten.

16.
Ein Chor/Ensemble kann sich am Wettbewerb nur in einer Kategorie beteiligen. Die Teilnahme einer Auswahlgruppe (z.B. Frauengruppe des gemischten Chores) in einer weiteren Kategorie ist nicht zulässig.

II. CHORwelten-Wertungssingen

Wertungskategorien

A.1 Gemischte Chöre
16 bis 36 Mitwirkende*

A.2 Gemischte Chöre
ab 32 Mitwirkenden*

A.3 Chöre von Musikhochschulen / Landesjugendchöre
ab 16 Mitwirkende

B. Frauenchöre
ab 16 Mitwirkenden

C.1 Männerchöre
16 bis 36 Mitwirkende*

C.2 Männerchöre
ab 32 Mitwirkenden*

D.1 Knabenchöre / Jugendchöre – gemischte Stimmen
Altersbegrenzung 12–22 Jahre
Durchschnittsalter nicht über 18 Jahre

D.2 Mädchenchöre / Jugendchöre – gleiche Stimmen
Altersbegrenzung 12–22 Jahre
Durchschnittsalter nicht über 18 Jahre

F.1 Kinderchöre – gleiche Stimmen
Knaben- und/oder Mädchenstimmen
Höchstalter 16 Jahre | Durchschnittsalter nicht über 15 Jahre

F.2 Kinderchöre – gleiche Stimmen
Knaben- und/oder Mädchenstimmen
Höchstalter 13 Jahre

G.1 Populäre Chormusik
(Jazz-, Pop- und Gospel-. Barbershopchöre)
Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendchöre unterschiedlicher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sänger(inne)n.

G.2 Populäre Chormusik – mit Trio
(Jazz-, Pop- und Gospelchöre)
Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendchöre unterschiedlicher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sänger(inne)n plus drei Instrumentalisten (Klavier/Gitarre, Bass, Schlagzeug/Percussion).

G.3 Chöre von Musikhochschulen / Landesjugendchöre – Populäre Chormusik
(institutionelle Jazz-, Pop-, Gospel-, Barbershopchöre der Ausbildungsstätten für Musikberufe und alle Landesjugendchöre in Trägerschaft der Landesmusikräte/Fachverbände)
Zugelassen sind Chöre unterschiedlicher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sänger(inne)n.

H.1 Vokalensembles
3 bis 8 Mitwirkende (solistisch singend)

H.2 Vokalensembles – Populäre Musik
(Jazz-, Pop-, Gospelembles etc.)
Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendensembles unterschiedlicher Besetzungsformen mit 3 bis 8 Mitwirkenden (solistisch singend).

*Die Überschneidung von 32 bis 36 Mitwirkenden ist ganz bewusst gewählt. Chöre können je nach ihrem Selbstverständnis und ihrer Chorpraxis wählen, ob sie als »Kammerchor« starten oder nicht.


Wettbewerbsprogramm
  • Als Wettbewerbsprogramm sind ausschließlich A-cappella-Werke zugelassen (außer F2/G2).
  • Es werden keine Pflichtwerke vorgegeben. Chören und Ensembles, die mit ihrer Teilnahme am Wertungssingen eine mögliche Delegierung zum Deutschen Chorwettbewerb (DCW) anstreben, wird empfohlen, sich bei der Auswahl eines Werkes ihres Wertungsprogramms am Schwierigkeitsgrad der für den DCW vorgesehenen Pflichtwerke zu orientieren.
  • Solistische Leistungen gehen nicht in die Wertung mit ein (Ausnahme: Kategorien H1/H2). Es wird die Leistung des Chores beurteilt.

alle Kategorien außer F2/G1/G2/G3/H2:

  • Im Vortragsprogramm jedes Chores müssen mindestens enthalten sein:
    a) ein Werk der Renaissance oder des Barock
    b) ein Werk der Romantik
    c) ein Werk des 20. (komponiert nach 1950) oder 21. Jahrhunderts
    d) ein Strophenlied aus der deutsch-, sorbisch- oder tschechischsprachigen Volksliedtradition.
  • Alle Werke sind in der Tonhöhe der in der Ausschreibung angegebenen Notenausgaben anzustimmen. Ausnahme: Die Werke der Renaissance und des Barock sind in der Tonhöhe freigegeben.
  • Kompositionen oder Bearbeitungen des eigenen Dirigenten dürfen in das Wettbewerbsprogramm eines Chores aufgenommen werden.
  • Weitere Werke können unter Beachtung der Vortragsdauer frei gewählt werden.

Kategorien G1 und G3 Populäre Chormusik – a cappella:

  • Jeder Chor trägt mindestens drei A-cappella-Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel, Barbershop etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können.
  • Titel und Bearbeitungen des Dirigenten sind zugelassen.

Kategorie G2 Populäre Chormusik – mit Trio:

  • Jeder Chor trägt mindestens drei Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können.
  • Jeder Chor muss einen Swing-Titel singen.
  • Alle Werke müssen mit Trio-Begleitung vorgetragen werden.
  • Titel und Bearbeitungen des Dirigenten sind zugelassen.
  • Mikrofone für Vocal Percussion, Solisten und den Bass sind grundsätzlich erlaubt und können von den Teilnehmern mitgebracht werden. Es wird eine PA-Anlage gestellt.

Kategorie H1 Vokalensembles:

  • Im Vortragsprogramm jedes Chores müssen mindestens enthalten sein:
    a) ein polyphones Werk aus Renaissance oder Barock

    b) ein Werk der Romantik
    c) ein Werk des 20. (komponiert nach 1950) oder 21. Jahrhunderts, (ohne Werke der populären Chormusik der Kategorien G.1/G.2/G.3/H.2)
    d) ein Strophenlied aus der deutsch-, sorbisch- oder tschechischsprachigen Volksliedtradition; einstimmig vorgetragen. Die Tonart ist frei wählbar.

Kategorie H2 Vokalensembles – Populäre Chormusik:

  • Jedes Ensemble trägt mindestens drei A-cappella-Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel, Barbershop etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können.
  • Jedes Ensemble muss einen Swing-Titel singen.
  • Titel und Bearbeitungen der Ensemblemitglieder sind zugelassen.
  • Mikrofone für Vocal Percussion, Solisten und den Bass sind grundsätzlich erlaubt und können von den Teilnehmern mitgebracht werden. Eine PA-Anlage wird gestellt.

Vortragsdauer

Unter der Vortragsdauer ist die Zeit vom Beginn des ersten Stückes bis zum Schluss des letzten zu verstehen, nicht die reine Singzeit.

  • alle Kategorien (außer F2):
    mindestens 15 und höchstens 20 Minuten
  • Kategorie F2:
    mindestens 12 und höchstens 15 Minuten

Jury

Die Jury jeder Kategorie besteht aus Persönlichkeiten verschiedener Bereiche des Chorwesens. Die Juryberatungen sind nicht öffentlich. Die Juroren sind hinsichtlich der Einzelheiten der Juryberatungen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Entscheidungen der Jurys sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Vor der Ergebnisbekanntgabe finden für die Chorleiter Beratungsgespräche statt.


Bewertung

Die Leistungsbewertung erfolgt unter folgenden Gesichtspunkten:

a) technische Ausführung (Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Artikulation)
b) künstlerische Ausführung (Zeitmaß, Agogik, Dynamik, Textinterpretation, Stiltreue, Chorklang, Suggestivität) Die hier aufgeführten Kriterien werden der Bewertung unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Bedeutung für die verschiedenen Kategorien zugrunde gelegt.

Die Jury bewertet die Leistung der Chöre mit Prädikaten wie folgt:

  • mit hervorragendem Erfolg teilgenommen
  • mit sehr gutem Erfolg teilgenommen
  • mit gutem Erfolg teilgenommen
  • mit Erfolg teilgenommen
  • teilgenommen

Auswahlverfahren für den 11. Deutschen Chorwettbewerb 2023

Der Sächsische Musikrat ist für die Auswahl der Teilnehmerchöre am 11. Deutschen Chorwettbewerb verantwortlich. Pro Kategorie und Bundesland kann ein Chor zum Deutschen Chorwettbewerb gemeldet werden. Darüber hinaus kann der Sächsische Musikrat die Zulassung weiterer ihm besonders geeignet erscheinender Chöre unter Angabe einer Reihenfolge beantragen (Option).