1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Teilnahmebedinungen gelten für die Teilnahme an allen Angeboten im Rahmen der CHORwelten 2022. Für die Teilnahme am CHORwelten-Wertungssingen gelten zusätzlich die Bedingungen ab Pkt. 11
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Chöre und Ensembles aus Sachsen und Tschechien, deren Mitglieder ausschließlich Personen sind, die ihren Lebensunterhalt nicht durch Singen oder Gesangsunterricht verdienen. Alle Sängerinnen und Sänger müssen aktive Mitglieder des Chores sein.
3. Teilnahmegebühr
Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.
4. Fahrtkosten
Die Fahrtkosten (Bus/Bahn) werden auf Antrag erstattet.
5. Verpflegung
Der Veranstalter stellt für alle teilnehmenden Chormitglieder in begrenztem Umfang ein kostenfreies Catering zur Verfügung.
6. Übernachtung
Für Chorleiterinnen und Chorleiter beteiligter Chöre bietet der Veranstalter kostenfreie Übernachtungen mit Frühstück im Hotel an, um deren Beteiligung vom 1. bis 3. Juli 2022 zu ermöglichen.
7. Aufnahmen
Mit der Anmeldung erklärt der Chor sein Einverständnis mit Bild- und Tonaufzeichnungen während aller Veranstaltungen im Rahmen von CHORwelten 2022 einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung in allen Medienformaten einschließlich Sendung und Online-Verbreitung als Podcast oder Stream on Demand durch Rundfunk. Entstehende Rechte werden ohne Vergütungsanspruch auf den Veranstalter (Sächsischer Musikrat e.V. bzw. dessen Kooperationspartner) übertragen. Private Ton- und Bildaufzeichnungen der Wettbewerbsvorträge sind nicht gestattet.
8. Ablauf/Zeitplan
Anmeldeschluss ist am 30.01.2022. Der Veranstalter behält sich die Zeitplanung für alle teilnehmenden Chöre vor. Der Programmablauf im Detail wird nach Anmeldeschluss festgelegt.
9. Ausnahmen
Schriftlich beantragte Ausnahmen zu den Teilnahmebedingungen können nur in begründeten Fällen vom Veranstalter zugelassen werden.
10. Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung erkennt der teilnehmende Chor / das teilnehmende Ensemble die Teilnahmebedingungen sowie die »Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Teilnahme an Projekten in Verantwortung des Sächsischer Musikrat e.V.« an.
Neben den vorstehend genannten Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Wertungssingen ergänzend nachfolgende Bedingungen.
11.
Zugelassen sind nur Chöre der nachfolgend genannten Kategorien, die aus mindestens 16 Personen bestehen (mit Ausnahme der Kategorien H.1 und H.2). Die für die einzelnen Kategorien jeweils benannten Anforderungen an Besetzung, Wettbewerbsprogramm und Vortragsdauer sind Bestandteil der Bedingungen für eine Teilnahme am Wertungssingen.
12.
Für die Berechnung aller Altersgrenzen und Durchschnittsalter gilt als Stichtag der 1. Juni 2021.
13.
Jeder Chor ist verpflichtet, je drei Partituren (Juryexemplare) seiner Vortragswerke vorab dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Der Chor erhält diese nach der Veranstaltung vollständig zurück.
14.
Die Entscheidungen der Jurys sowie die Entscheidungen des Veranstalters zur Zusammensetzung der Jurys sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Chöre und Ensembles, die im Ergebnis des Wertungssingens zum Deutschen Chorwettbewerb delegiert werden, müssen zusätzlich zu den vorstehend genannten Teilnahmebedingungen auch die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllen.
15.
Chöre und Ensembles müssen ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld im Freistaat Sachsen haben und seit dem 1. Januar 2020 kontinuierlich arbeiten.
16.
Ein Chor/Ensemble kann sich am Wettbewerb nur in einer Kategorie beteiligen. Die Teilnahme einer Auswahlgruppe (z.B. Frauengruppe des gemischten Chores) in einer weiteren Kategorie ist nicht zulässig.
A.1 Gemischte Chöre
16 bis 36 Mitwirkende*
A.2 Gemischte Chöre
ab 32 Mitwirkenden*
A.3 Chöre von Musikhochschulen / Landesjugendchöre
ab 16 Mitwirkende
B. Frauenchöre
ab 16 Mitwirkenden
C.1 Männerchöre
16 bis 36 Mitwirkende*
C.2 Männerchöre
ab 32 Mitwirkenden*
D.1 Knabenchöre / Jugendchöre – gemischte Stimmen
Altersbegrenzung 12–22 Jahre
Durchschnittsalter nicht über 18 Jahre
D.2 Mädchenchöre / Jugendchöre – gleiche Stimmen
Altersbegrenzung 12–22 Jahre
Durchschnittsalter nicht über 18 Jahre
F.1 Kinderchöre – gleiche Stimmen
Knaben- und/oder Mädchenstimmen
Höchstalter 16 Jahre | Durchschnittsalter nicht über 15 Jahre
F.2 Kinderchöre – gleiche Stimmen
Knaben- und/oder Mädchenstimmen
Höchstalter 13 Jahre
G.1 Populäre Chormusik
(Jazz-, Pop- und Gospel-. Barbershopchöre)
Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendchöre unterschiedlicher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sänger(inne)n.
G.2 Populäre Chormusik – mit Trio
(Jazz-, Pop- und Gospelchöre)
Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendchöre unterschiedlicher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sänger(inne)n plus drei Instrumentalisten (Klavier/Gitarre, Bass, Schlagzeug/Percussion).
G.3 Chöre von Musikhochschulen / Landesjugendchöre – Populäre Chormusik
(institutionelle Jazz-, Pop-, Gospel-, Barbershopchöre der Ausbildungsstätten für Musikberufe und alle Landesjugendchöre in Trägerschaft der Landesmusikräte/Fachverbände)
Zugelassen sind Chöre unterschiedlicher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sänger(inne)n.
H.1 Vokalensembles
3 bis 8 Mitwirkende (solistisch singend)
H.2 Vokalensembles – Populäre Musik
(Jazz-, Pop-, Gospelembles etc.)
Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendensembles unterschiedlicher Besetzungsformen mit 3 bis 8 Mitwirkenden (solistisch singend).
*Die Überschneidung von 32 bis 36 Mitwirkenden ist ganz bewusst gewählt. Chöre können je nach ihrem Selbstverständnis und ihrer Chorpraxis wählen, ob sie als »Kammerchor« starten oder nicht.
alle Kategorien außer F2/G1/G2/G3/H2:
Kategorien G1 und G3 Populäre Chormusik – a cappella:
Kategorie G2 Populäre Chormusik – mit Trio:
Kategorie H1 Vokalensembles:
Kategorie H2 Vokalensembles – Populäre Chormusik:
Unter der Vortragsdauer ist die Zeit vom Beginn des ersten Stückes bis zum Schluss des letzten zu verstehen, nicht die reine Singzeit.
Die Jury jeder Kategorie besteht aus Persönlichkeiten verschiedener Bereiche des Chorwesens. Die Juryberatungen sind nicht öffentlich. Die Juroren sind hinsichtlich der Einzelheiten der Juryberatungen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Entscheidungen der Jurys sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Vor der Ergebnisbekanntgabe finden für die Chorleiter Beratungsgespräche statt.
Die Leistungsbewertung erfolgt unter folgenden Gesichtspunkten:
a) technische Ausführung (Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Artikulation)
b) künstlerische Ausführung (Zeitmaß, Agogik, Dynamik, Textinterpretation, Stiltreue, Chorklang, Suggestivität) Die hier aufgeführten Kriterien werden der Bewertung unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Bedeutung für die verschiedenen Kategorien zugrunde gelegt.
Die Jury bewertet die Leistung der Chöre mit Prädikaten wie folgt:
Der Sächsische Musikrat ist für die Auswahl der Teilnehmerchöre am 11. Deutschen Chorwettbewerb verantwortlich. Pro Kategorie und Bundesland kann ein Chor zum Deutschen Chorwettbewerb gemeldet werden. Darüber hinaus kann der Sächsische Musikrat die Zulassung weiterer ihm besonders geeignet erscheinender Chöre unter Angabe einer Reihenfolge beantragen (Option).