CHORwelten 2025 – Ausschreibung

I. Teilnahmebedingungen CHORwelten

A – Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die CHORwelten – das ist ein Wochenende der Chorbegegnung mit Workshops, Ad-hoc-Chören und Gemeinschaftskonzerten. Die Veranstaltung richtet sich an Chöre und Vokalensembles (nachfolgend »Chöre« genannt) aus Sachsen und Tschechien, die an den vielfältigen Begegnungsangeboten teilnehmen wollen (A); darüber hinaus an Chöre, die ihr Programm bei Wertungssingen einer Jury vorsingen wollen (B) sowie Chöre, die sich im Rahmen dieser Wertungssingen für den Deutschen Chorwettbewerb 2027 in Leipzig qualifizieren möchten. Alle Sänger/-innen sind herzlich willkommen!

1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an allen Angeboten im Rahmen der CHORwelten 2025. Für die Teilnahme am CHORwelten-Wertungssingen gelten zusätzlich die Bedingungen ab Pkt. 10 und für die Qualifikation zum Deutschen Chorwettbewerb darüber hinaus die Punkte 18 bis 23.

2. Teilnahmegebühr
Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.

3. Fahrtkosten
Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Chöre und Vokalensembles. Chöre aus Sachsen können bis zum 29.11.2024 einen Antrag zur »Förderung von Fahrtkosten« über den Fahrtkosten-Fonds des Sächsischen Musikrates stellen. Chöre aus Tschechien erhalten ihre Fahrtkosten erstattet.

4. Verpflegung
Der Veranstalter stellt für alle teilnehmenden Chormitglieder einen Imbiss zur Verfügung. Teilnehmende des Wertungssingen bekommen am Tag ihrer Wertung ein Mittagessen.

5. Übernachtung
Für interessierte Chorleiterinnen und Chorleiter, u.a. der beteiligten Chöre, bietet der Veranstalter kostenfreie Übernachtungen mit Frühstück im Hotel an, um deren Beteiligung vom 2. bis 4. Mai 2025 zu ermöglichen. Tschechische Chöre erhalten eine kostenfreie Übernachtung mit Frühstück.

6. Aufnahmen
Mit der Anmeldung erklärt der Chor sein Einverständnis mit Bild- und Tonaufzeichnungen während aller Veranstaltungen im Rahmen von CHORwelten 2025 einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung in allen Medienformaten einschließlich Sendung und Online-Verbreitung als Podcast oder Stream on Demand durch Rundfunk. Entstehende Rechte werden ohne Vergütungsanspruch auf den Veranstalter (Sächsischer Musikrat e.V. bzw. dessen Kooperationspartner) übertragen. Private Ton- und Bildaufzeichnungen der Wettbewerbsvorträge sind nicht gestattet.

7. Ablauf/Zeitplan
Der Programmablauf im Detail wird nach Anmeldeschluss festgelegt.

8. Ausnahmen
Schriftlich beantragte Ausnahmen zu den Teilnahmebedingungen können in begründeten Fällen vom Veranstalter zugelassen werden. Der entsprechende Antrag muss mit der Anmeldung gestellt werden.

9. Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung erkennt der teilnehmende Chor die Teilnahmebedingungen sowie die »Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Teilnahme an Projekten in Verantwortung des Sächsischer Musikrat .V.« an.


B – Bedingungen für die optionale Teilnahme am Wertungssingen

10.
Chöre aller Genre und Besetzungen können sich der Jury präsentieren.

11.
Zur Vergleichbarkeit und Vorbereitung der Jury wählen die Chöre bei Anmeldung die für sie zutreffende Kategorie.

12.
Teilnehmende Chöre der CHORwelten sind angehalten, Literatur aus mindestens drei verschiedenen Epochen oder Genres zu präsentieren.

13.
Jeder Chor ist verpflichtet, je drei Partituren (Juryexemplare) seiner Vortragswerke vorab dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Der Chor erhält diese nach der Veranstaltung vollständig zurück.

14.
Das im Anschluss an die Präsentation stattfindende Coaching des Chores mit einem Jury Mitglied ist nicht öffentlich.

15.
Zugelassen sind a-cappella Präsentationen und Begleitungen von bis zu drei Instrumenten in allen Kategorien.

16.
Die Entscheidungen der Jurys sowie die Entscheidungen des Veranstalters zur Zusammensetzung der Jurys sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

17.
Die Auftrittszeit beträgt mindestens 15 und höchstens 20 Minuten. Unter der Auftrittszeit ist die Zeit vom Beginn des ersten Stückes bis zum Schluss des letzten zu verstehen.


C – Besondere Teilnahmebedingungen als Voraussetzung für eine Delegierung zum Deutschen Chorwettbewerb (DCW)

Chöre, die im Ergebnis des Wertungssingen zum Deutschen Chorwettbewerb 2027 in Leipzig delegiert werden, müssen die Bedingungen »B« (10.–17.) und nachfolgende beachten. Wer sich an den Bedingungen des DCW 2023 orientieren möchte, findet diese Ausschreibung hier. Die Veröffentlichung der Ausschreibung für den DCW 2027 erfolgt im Herbst 2024.

18.
Teilnahmeberechtigt sind Chöre aus Sachsen, deren Mitglieder ausschließlich Personen sind, die ihren Lebensunterhalt nicht durch Singen oder Gesangsunterricht verdienen. Alle Sängerinnen und Sänger müssen aktive Mitglieder des Chores sein.

19.
Zugelassen sind nur Chöre der nachfolgend genannten Kategorien. Die für die einzelnen Kategorien jeweils benannten Anforderungen an Besetzung, Wettbewerbsprogramm und Vortragsdauer sind Bestandteil der Bedingungen für eine Teilnahme am Wertungssingen.

20.
Die Chöre müssen ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld im Freistaat Sachsen haben und seit dem 1. Januar 2024 regelmäßig musikalisch tätig sind.

21.
Ein Chor/Ensemble kann sich am Wettbewerb nur in einer Kategorie beteiligen. Die Teilnahme einer Auswahlgruppe (z.B. Frauengruppe des gemischten Chores) in einer weiteren Kategorie ist nicht zulässig.

22.
Für die Berechnung aller Altersgrenzen und Durchschnittsalter gilt als Stichtag der 1. Juni 2026.

23.
Die Entscheidungen der Jurys sowie die Entscheidungen des Veranstalters zur Zusammensetzung der Jurys sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

II. CHORwelten-Wertungssingen

Wertungskategorien

Die Kategorisierung ist lediglich ein Hilfsmittel zur Vorbereitung für die Jury. Ausnahmen und Änderungswünsche können dem Veranstalter bei Anmeldung mitgeteilt werden.

A.1 Gemischte Chöre
16 bis 36 Mitwirkende1

A.2 Gemischte Chöre
ab 32 Mitwirkenden1

A.3 Chöre von Musikhochschulen / Landesjugendchor
ab 16 Mitwirkende

B. Frauenchöre
ab 16 Mitwirkenden

C. Männerchöre

D.1 Knabenchöre / Jugendchöre – gemischte Stimmen
Altersbegrenzung 12–22 Jahre
Durchschnittsalter nicht über 18 Jahre

D.2 Mädchenchöre / Jugendchöre – gleiche Stimmen
Altersbegrenzung 12–22 Jahre
Durchschnittsalter nicht über 18 Jahre

F Kinderchöre – gleiche Stimmen
Knaben- und/oder Mädchenstimmen
Höchstalter 16 Jahre

G.1 Populäre Chormusik / Vokalensembles
(Jazz-, Pop- und Gospel-. Barbershopchöre und - Ensembles)

G.2 Chöre von Musikhochschulen / Landesjugendchöre – Populäre Chormusik
(institutionelle Jazz-, Pop-, Gospel-, Barbershopchöre der Ausbildungsstätten für Musikberufe und alle Landesjugendchöre in Trägerschaft der Landesmusikräte/Fachverbände)
Zugelassen sind Chöre unterschiedlicher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sänger(inne)n.

H. Vokalensembles
3 bis 8 Mitwirkende (solistisch singend)

S. Schulchöre
Knaben- und/oder Mädchenstimmen

1 Die Überschneidung von 32 bis 36 Mitwirkenden ist ganz bewusst gewählt. Chöre können je nach ihrem Selbstverständnis und ihrer Chorpraxis wählen, ob sie als »Kammerchor« starten oder nicht.


Programm des Wertungssingen / Jurypräsentation
  • Es werden keine Pflichtwerke vorgegeben. Chören und Ensembles, die mit ihrer Teilnahme am Wertungssingen eine mögliche Delegierung zum Deutschen Chorwettbewerb (DCW) anstreben, wird empfohlen, sich bei der Auswahl eines Werkes ihres Wertungsprogramms am Schwierigkeitsgrad der für den DCW vorgesehenen Pflichtwerke zu orientieren.
  • Es wird die Leistung des Chores beurteilt.

alle Kategorien außer F/G1/G2/S:

  • • Im Vortragsprogramm jedes Chores müssen mindestens enthalten sein:
    a) ein Werk der Renaissance oder des Barock
    b) ein Werk der Romantik
    c) ein Werk des 20. oder 21. Jahrhunderts (komponiert nach 1950)
    d) ein Strophenlied aus der deutschsprachigen, sorbischen oder tschechischen Volksliedtradition.
  • Alle Werke sind in der Tonhöhe der in der Ausschreibung angegebenen Notenausgaben anzustimmen. Ausnahme: Die Werke der Renaissance und des Barock sind in der Tonhöhe freigegeben.
  • Kompositionen oder Bearbeitungen des eigenen Dirigenten dürfen in das Wettbewerbsprogramm eines Chores aufgenommen werden.
  • Weitere Werke können unter Beachtung der Vortragsdauer frei gewählt werden.

Kategorien G1 Populäre Chormusik – a cappella oder max. 3 Begleitinstrumente:

  • Jeder Chor trägt mindestens drei Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können.
  • Alle oder einzelne Werke können mit 0 bis 3 Begleitinstrumenten vorgetragen werden.
  • Titel und Bearbeitungen des Dirigenten sind zugelassen.
  • Mikrofone für Vocal Percussion, Solisten und den Bass sind grundsätzlich erlaubt und können von den Teilnehmern mitgebracht werden. Es wird eine PA-Anlage gestellt.

Kategorien G2 Chöre von Musikhochschulen / Landesjugendchöre – Populäre Chormusik

  • Jeder Chor trägt mindestens drei A-cappella-Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel, Barbershop etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können.
  • Titel und Bearbeitungen des Dirigenten sind zugelassen.

Kategorie H Vokalensembles:

Im Vortragsprogramm jedes Chores müssen mindestens enthalten sein:
a) ein polyphones Werk aus Renaissance oder Barock
b) ein Werk der Romantik

c) ein Werk des 20. oder 21. Jahrhunderts (komponiert ab 1950), (ohne Werke der populären Chormusik der Kategorien G.1/G.2/G.3/H.2)
e) ein Strophenlied aus der deutsch-, sorbisch- oder tschechischsprachigen Volksliedtradition; einstimmig vorgetragen. Die Tonart ist frei wählbar.


Jury

Die Jury jeder Kategorie besteht aus Persönlichkeiten verschiedener Bereiche des Chorwesens. Die Juryberatungen sind nicht öffentlich. Die Juroren sind hinsichtlich der Einzelheiten der Juryberatungen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Entscheidungen der Jurys sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Vor der Ergebnisbekanntgabe finden für die Chorleiter Beratungsgespräche statt.


Bewertung

Die Leistungsbewertung erfolgt unter folgenden Gesichtspunkten:

a) technische Ausführung (Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Artikulation)
b) künstlerische Ausführung (Zeitmaß, Agogik, Dynamik, Textinterpretation, Stiltreue, Chorklang, Suggestivität) Die hier aufgeführten Kriterien werden der Bewertung unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Bedeutung für die verschiedenen Kategorien zugrunde gelegt.

Die Jury bewertet die Leistung der Chöre mit Prädikaten wie folgt:

  • mit hervorragendem Erfolg teilgenommen
  • mit sehr gutem Erfolg teilgenommen
  • mit gutem Erfolg teilgenommen
  • mit Erfolg teilgenommen
  • teilgenommen

Auswahlverfahren für den 12. Deutschen Chorwettbewerb 2027

Der Sächsische Musikrat ist für die Auswahl der sächsischen Teilnehmerchöre am 12. Deutschen Chorwettbewerb 2027 in Leipzig verantwortlich. Pro Kategorie und Bundesland kann ein Chor zum Deutschen Chorwettbewerb gemeldet werden.