Vergangene Projekte:

JAZZwelten 2024

Termine

  • Veranstaltung: 09.–10.11.24

Veranstaltungsort

Lausitzhalle Hoyerswerda
Lausitzer Platz 4
02977 Hoyerswerda

    Angebote

    • Begegnung mit Bands aus Sachsen und Tschechien
    • 18 Workshopangebote
    • Möglichkeit des Wertungsspiels vor einer Jury mit einem anschließenden Beratungsgespräch
    • Coaching für alle Ensembles durch Jurymitglieder
    • Ad-hoc-Big-Bands
    • Abendkonzert für alle Teilnehmer
    • Urkunde mit dem erzielten Prädikat
    • Qualifizierung  zur Teilnahme am Deutschen Orchesterwettbewerb 
    Samstag, 09.11.2024
    Sonntag, 10.11.2024

    Dozenten und Jurymitglieder

    Stand: 08.11.2024 – Änderungen vorbehalten

    Technik und Instrumente

    Ein Konzertflügel steht zur Verfügung. Alle Bands nutzen das zur Verfügung gestellte Drumset. Weiterhin steht eine PA (incl. 2 Monitore) mit Tontechniker für eine Mikrophonabnahme des Flügels sowie für bis zu vier weitere Solistenmikrophone bereit. Alle übrigen Instrumente einschließlich der dazugehörenden Verstärker sind von den Teilnehmenden mitzubringen.

    Teilnahmebedingungen

    1. Zur Teilnahme an der Veranstaltung können sich alle Ensembles bewerben, die ihren Sitz in Sachsen oder Tschechien haben.
    2. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind überregionale und Auswahlorchester.
    3. Teilnahmeberechtigt sind Jazzorchester aller Stilbereiche und Besetzungsvarianten  und deren Mitglieder überwiegend Laienmusizierende sind. Stilbereiche und Besetzungsvarianten sind dabei nicht begrenzt.
    4. Die Wettbewerbsbeiträge müssen durch rhythmische Gestaltung, Sound und improvisierte Teile als Jazz oder vorwiegend jazzgeprägt definierbar sein.
    5. Jedes Jazzorchester trägt mindestens drei Stücke unterschiedlichen Charakters (Rhythmik, Stilistik und Tempo) vor. Die Auftrittszeit soll zwischen 15 und 25 Minuten betragen. Partituren von Jazz-Standards müssen nicht vorgelegt werden, allerdings müssen Partituren von ungewöhnlichen Arrangements nach Aufforderung in dreifacher Ausfertigung bereitgestellt werden.
    6. Grundlage für die Teilnahme am Deutschen Orchesterwettbewerb 2025 sind die Ausschreibungen des Deutschen Musikrates. Die darin benannten Kriterien z. B. hinsichtlich der zahlen- und altersmäßigen Zusammensetzung, der Besetzung, der Definition des »Laien«, des Anteils an Laien und Professionellen, der Pflicht- und Wahlpflichtwerke, der Auftrittsdauer sowie der Bewertung sind für den Deutschen Orchesterwettbewerb verbindlich.
    7. Die Entscheidungen der Jury sowie die Juryzusammensetzung sind unanfechtbar. Nach den Vorspielen werden Beratungsgespräche durch die Juroren angeboten.
    8. Mit der Anmeldung erklären sich die Orchester für ihre Mitglieder damit einverstanden:
      • Teilnehmerlisten können am Wettbewerbsort ausgehängt werden.
      • Im Rahmen der Teilnahme aufgenommene Fotos, Musik- und Filmaufnahmen können zu Zwecken der Durchführung der Veranstaltung und zur Darstellung der Ergebnisse publiziert, für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten, Fotos und Aufnahmen können online (Internet, E-Mail), offline (Printmedien, Tonträger) und in anderen Medien (Radio) genutzt werden.
      • Die Ensembles wirken in der Abschlussveranstaltung mit, sofern sie dazu eingeladen werden.
    9. Der Veranstalter stellt für die Veranstaltungsteilnehmer kostenfrei Unterkunft und Verpflegung für die Dauer der Veranstaltung sowie die Fahrtkosten zur Veranstaltung zur Verfügung.
    10. Private Ton- und Bildaufzeichnungen sind während der Wertungsspiele nicht gestattet.
    11. Die Veranstalter haften nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.
    12. Mit ihrer Unterschrift bei der Anmeldung erkennen die zugelassenen Jazzorchester diese Teilnahmebedingungen an und verpflichten sich zu deren Einhaltung.
    13. An den JAZZwelten 2024 können bis zu 12 Bands teilnehmen. Interessierte Bands müssen sich bis zum 11.02.2024 anmelden. Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur maximalen Teilnehmeranzahl berücksichtigt. Eine Teilnahme ohne Zulassung ist nicht möglich.