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Jugend jazzt 2024 – Wettbewerb für Jazz/Rock/Pop-Bands mit 2–5 Mitwirkenden ab Altersgruppe III

Anmeldung

Die Anmeldung zum Wettbewerb 2024 ist ausschließlich online möglich. Der Anmeldeschluss ist am 15. November 2023.

Ausschreibung

Der Wettbewerb soll auf dem Gebiet des Jazz talentierte und interessierte Jugendliche zum eigenen Musizieren anregen und sie darin fördern sowie das Spektrum im Bereich des Jazz aufzeigen. Für die Teilnehmenden soll der Wettbewerb eine Möglichkeit der Begegnungen und des Erfahrungsaustausches sein. Träger ist der Sächsische Musikrat in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss »Jugend musiziert«.


I. Ort und Datum

Jugend jazzt 2024 findet als zweiphasiger Wettbewerb für Bands im Rahmen der Wettbewerbe Jugend musiziert statt.
1. Phase: Regionalwettbewerbe im Januar 2024
2. Phase: Landeswettbewerb im März 2024 in Dresden


II. Teilnahmebedingungen
  1. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche mit Wohnsitz in Sachsen innerhalb der genannten Altersgruppen, sofern sie zum Zeitpunkt der Anmeldung (Stichtag 15. November 2023) nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium) oder Berufspraxis stehen.
  2. Die Teilnehmenden sind für die Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen, insbesondere der Zusammenstellung des Wertungsprogramms, selbst verantwortlich.
  3. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen die für das Spielprogramm des Wettbewerbs benötigten Instrumente (incl. der erforderlichen Verstärker) vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Davon abweichend wird im Wertungsraum folgendes Instrumentarium und Technik zur Verfügung gestellt: ein Flügel, ein Drum-Set sowie eine kleine PA für Gesang. Bei den vom Veranstalter bereitgestellten Instrumenten sind Einwendungen gegen Art und Beschaffenheit ausgeschlossen.
  4. Die für die Teilnahme am Landeswettbewerb entstehenden Fahrtkosten sowie die Kosten für Aufenthalt, Begleitpersonen usw. können nicht erstattet werden.
  5. Der Veranstalter spricht Einladungen zur Mitwirkung am Abschlusskonzert an von ihm ausgewählte Preisträgerinnen und Preisträger des Wettbewerbs aus. Die Mitwirkung daran ist Bestandteil des Wettbewerbs.
  6. Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Wettbewerbs entstehen. Desgleichen besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz für das Musikinstrument des Wettbewerbsteilnehmers.
  7. Die Teilnehmenden erklären ihr Einverständnis mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern (einschließlich deren Vervielfältigung), die im Zusammenhang mit Wettbewerbsveranstaltungen durch den Veranstalter gemacht werden. Er überträgt hieraus etwa entstehende Rechte mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter. Private und kommerzielle Aufzeichnungen von Wettbewerbsveranstaltungen (Wertungsspiele, Konzerte und Beratungsgespräche) auf Bild- und Tonträgern sind nicht erlaubt.
  8. Die Teilnehmenden erklären ihr Einverständnis mit der Erfassung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten entsprechend der Datenschutzrichtlinen für die Projekte des Sächsischer Musikrat e.V.
  9. Die Teilnehmenden erklären ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung seiner Ergebnisse, auch in elektronischen Medien.
  10. Mit der Anmeldung erkennt die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigte die Ausschreibung und Teilnahmebedingungen des Wettbewerbes an.

III. Altersgruppen

Teilnahmeberechtigt sind Instrumentalisten und Sänger der nachfolgend angegebenen Altersgruppen:

  • Altersgruppe III    geboren 2010, 2011
  • Altersgruppe IV    geboren 2008, 2009
  • Altersgruppe V     geboren 2006, 2007
  • Altersgruppe VI    geboren 2003, 2004, 2005

IV. Besetzungen

Der Wettbewerb umfasst die Besetzung für Bands von zwei bis fünf Mitwirkenden und ist für alle Instrumente und Gesang ausgeschrieben. Alle Teilnehmenden müssen den Teilnahmebedingungen entsprechen. Die Verwendung von Sequenzern, vorprogrammierten Medien o.ä. ist nicht zulässig. Eine Unterteilung in einzelne Kategorien erfolgt nicht. Die Reihenfolge der Wertungen am Wettbewerbstag ergibt sich in der Regel nach dem Alphabet. Der Anfangsbuchstabe wird durch das Los bestimmt.


V. Anforderungen an das Programm

1. Programm
Jede Band trägt mindestens drei freigewählte Stücke unterschiedlichen Charakters vor. Eine stilistische Einschränkung besteht nicht, es müssen aber in jedem Fall Improvisationen enthalten sein. Eigenkompositionen sind willkommen. Die improvisierten Programmteile sind bei der Anmeldung am Wettbewerbstag anzugeben. Jede Band ist für die Moderation ihres Wettbewerbsprogramms selbst verantwortlich.

2. Spieldauer
Die Zeiten für das Wertungsvorspiel betragen:

  • Altersgruppe III: mind. 10 – max. 15 Minuten
  • Altersgruppen IV–VI: mind. 15 – max. 20 Minuten

Die Jury hat das Recht, bei erheblichen Überschreitungen das Vorspiel abzubrechen. Bei Unterschreitung der Vortragszeit erfolgt keine Wertung. Die Zeiten für das Wertungsspiel beginnen mit dem ersten Ton des ersten Werkes und enden mit dem letzten Ton des letzten Werkes.

Die Reihenfolge der Wertungen am Wettbewerbstag ergibt sich in der Regel nach dem Alphabet. Der Anfangsbuchstabe wird durch das Los bestimmt.


VI. Bewertung / Beratung / Preise

Der Wettbewerb Jugend jazzt verfolgt das Ziel, die einer Altersgruppe angemessene künstlerische Leistung zu bewerten. Für die Beurteilung ist die musikalische und spieltechnische Darstellung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie Gestaltung, Tonqualität, Spieltechnik, stilistische Vielfalt und Niveau des gemeinsamen Musizierens eine Rolle. Bewertet wird grundsätzlich die Interpretation in ihrer künstlerischen Qualität; dabei spielt die Schwierigkeit des Stückes eine nachgeordnete Rolle. Für die Bewertung berücksichtigt die Jury ausschließlich die Präsentation während des Wettbewerbsvorspiels.

Die Jury bietet Beratungsgespräche für die Teilnehmenden an. Alle Teilnehmenden des Wettbewerbes erhalten eine Urkunde, in der Prädikat und Punkte und ggf. der zuerkannte Preis der jeweiligen Wettbewerbsphase bestätigt werden. Es können Sonderpreise wie Coaching und individuelle Stipendien zur Teilnahme am Jugendjazzorchester Sachsen sowie Sachpreise vergeben werden.

Durch die Jury wird im Ergebnis des Wettbewerbes eine Band aus dem Bereich Jazz nominiert, die an der Bundesbegegnung Jugend jazzt vom 9. bis 11. Mai 2024 in Dortmund teilnehmen wird.


VII. Jury

Die Jury setzt sich aus Dozentinnen und Dozenten, Lehrerinnen und Lehrern sowie Musikerinnen und Musikern zusammen. Die Zusammenstellung der Jury durch den zuständigen Ausschuss ist unanfechtbar. Die Entscheidungen der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Juryberatungen sind nicht öffentlich. Die Jurymitglieder sind bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über diesen Zeitpunkt hinaus gilt die Verschwiegenheitspflicht weiterhin in Bezug auf die Punktvergabe und Äußerungen einzelner Jurymitglieder. Eine schriftliche Stellungnahme erfolgt nicht.


VIII. Anmeldung

Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt online. Anmeldeschluss ist am 15. November 2023.


IX. Kontakt

Regionalwettbewerb Chemnitz
Stadt Chemnitz, LK Erzgebirgskreis, LK Mittelsachsen

Regionalwettbewerb Dresden
Stadt Dresden, LK Meißen, LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Regionalwettbewerb Leipzig
Stadt Leipzig mit LK Leipzig und LK Nordsachsen

Regionalwettbewerb Sachsen-Lausitz
LK Bautzen, LK Görlitz

Regionalwettbewerb Zwickau
LK Vogtland, LK Zwickau

Jugend jazzt Sachsen
c/o Sächsischer Musikrat e.V.
Glashütter Straße 101a | 01277 Dresden
(03 51) 8 10 42 37
jazz@saechsischer-musikrat.de
Ansprechpartnerin: Ulrike Kirchberg