Auf der Basis eines Auftrages des Sächsischen Landtages wurde im Zeitraum von September 2014 bis März 2015 eine Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes durch eine Arbeitsgruppe beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) durchgeführt. Die im Freistaat Sachsen aktiven Landeskulturverbände waren in dieser Arbeitsgruppe durch ihren Sprecher Torsten Tannenberg vertreten. Der Bericht des SMWK an die Staatsregierung liegt seit Juni 2015 im Entwurf vor.
Grundlage und inhaltliche Ausrichtung für diese Arbeit ist § 9 (Evaluation) des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (SächsKRG) in der Fassung 18. August 2008: »Im Abstand von jeweils sieben Jahren prüft die Staatsregierung, ob sich dieses Gesetz im Hinblick auf die Erhaltung und Förderung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung bewährt hat. Dabei sind die Sachgerechtigkeit der in diesem Gesetz geregelten Organisations- und Finanzstrukturen, die Anzahl und der Zuschnitt der Kulturräume sowie das Verfahren und die Kriterien zur Verteilung der Landesmittel an die Kulturräume zu untersuchen. Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Landtag erstmals bis zum 31. Dezember 2015 zu berichten.«
Dies ist insoweit bedeutsam, da die hohen Erwartungen an diese Evaluation hinsichtlich inhaltlicher Neuausrichtungen durch die Arbeitsgruppe nicht erfüllt werden konnten. Trotzdem können die im Rahmen der Evaluation vorgeschlagenen Feststellungen und Empfehlungen an das SMWK zu einer besseren Wirksamkeit des Gesetzes beitragen. Die durch die Mitgliederversammlung des Sächsischen Musikrates (SMR) am 25. April 2015 angeregte öffentliche Anhörung des Sächsischen Landtages eröffnet weiterhin die Chance einer kulturpolitischen Diskussion über eine künftige Strategie der Weiterentwicklung der Kulturlandschaft in Sachsen.
Begleitend zu dieser Evaluation hat der SMR im Februar und März 2015 in vier Gesprächsrunden zu den Themen Musikschulen (unter Einbeziehung des DTKV und Vertretern von Privatmusikschulen), Theater/Orchester und Kirchenmusik mit Mitgliedern des Sächsischen Musikrates und Vertretern von Institutionen und Fachverbänden Gespräche zur Situation in den ländlichen Kulturräumen in Sachsen geführt.
Am 21. April 2015 wurden in einem abschließenden Gespräch die Ergebnisse dieser Beratungen den beiden Vertretern der ländlichen Kulturräume in der o.g. Arbeitsgruppe und den fünf Vorsitzenden der Kulturbeiräte in den ländlichen Kulturräumen vorgestellt.
Dabei wurden folgende Dinge zusammenfassend festgestellt: