Kulturraumgesetz

Das Sächsische Kulturraumgesetz in der Evaluation

Auf der Basis eines Auftrages des Sächsischen Landtages wurde im Zeitraum von September 2014 bis März 2015 eine Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes durch eine Arbeitsgruppe beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) durchgeführt. Die im Freistaat Sachsen aktiven Landeskulturverbände waren in dieser Arbeitsgruppe durch ihren Sprecher Torsten Tannenberg vertreten. Der Bericht des SMWK an die Staatsregierung liegt seit Juni 2015 im Entwurf vor.

Grundlage und inhaltliche Ausrichtung für diese Arbeit ist § 9 (Evaluation) des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (SächsKRG) in der Fassung 18. August 2008: »Im Abstand von jeweils sieben Jahren prüft die Staatsregierung, ob sich dieses Gesetz im Hinblick auf die Erhaltung und Förderung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung bewährt hat. Dabei sind die Sachgerechtigkeit der in diesem Gesetz geregelten Organisations- und Finanzstrukturen, die Anzahl und der Zuschnitt der Kulturräume sowie das Verfahren und die Kriterien zur Verteilung der Landesmittel an die Kulturräume zu untersuchen. Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Landtag erstmals bis zum 31. Dezember 2015 zu berichten.«

Dies ist insoweit bedeutsam, da die hohen Erwartungen an diese Evaluation hinsichtlich inhaltlicher Neuausrichtungen durch die Arbeitsgruppe nicht erfüllt werden konnten. Trotzdem können die im Rahmen der Evaluation vorgeschlagenen Feststellungen und Empfehlungen an das SMWK zu einer besseren Wirksamkeit des Gesetzes beitragen. Die durch die Mitgliederversammlung des Sächsischen Musikrates (SMR) am 25. April 2015 angeregte öffentliche Anhörung des Sächsischen Landtages eröffnet weiterhin die Chance einer kulturpolitischen Diskussion über eine künftige Strategie der Weiterentwicklung der Kulturlandschaft in Sachsen.

Begleitend zu dieser Evaluation hat der SMR im Februar und März 2015 in vier Gesprächsrunden zu den Themen Musikschulen (unter Einbeziehung des DTKV und Vertretern von Privatmusikschulen), Theater/Orchester und Kirchenmusik mit Mitgliedern des Sächsischen Musikrates und Vertretern von Institutionen und Fachverbänden Gespräche zur Situation in den ländlichen Kulturräumen in Sachsen geführt.

Am 21. April 2015 wurden in einem abschließenden Gespräch die Ergebnisse dieser Beratungen den beiden Vertretern der ländlichen Kulturräume in der o.g. Arbeitsgruppe und den fünf Vorsitzenden der Kulturbeiräte in den ländlichen Kulturräumen vorgestellt.

Dabei wurden folgende Dinge zusammenfassend festgestellt:

  1. Die Rolle der Beiräte in den einzelnen Kulturräumen muss weiter gestärkt werden. Die zwei in der Vergangenheit durchgeführten Gebietsrefomen, die immer größere Kulturräume entstehen ließen,  haben diese demokratischen Spielregeln zugunsten der politischen Entscheidungsträger verändert. Die Beiräte sind gefordert auch kulturpolitisch gegenüber den Konventen aufzutreten. Dies bedeutet vor allem eine noch aktivere Beteiligung aller am sächsischen Musikleben beteiligten Verbände und Institutionen in diesen Beiräten. Im Bereich der Kirchenmusik gelingt dies teilweise sehr gut. Alle anderen Bereiche des vokalen und instrumentalen Laienmusizierens sind hingegen nur punktuell vertreten.  Alle Mitglieder des Sächsischen Musikrates sind hier gefordert.
  2. Die immer wieder durch den Sächsischen Musikrat eingeforderte Moderatorenrolle des Freistaates Sachsen bei übergeordneten Aufgaben der einzelnen Kulturräume (auch auf der Ebene der Beiräte) findet nicht statt. Hier wird das Instrument eines Landesentwicklungsplanes eingefordert, welches z.B. die Tarifproblematik an den bedeutungsvollen und gewichtigen Kultureinrichtungen außerhalb der Trägerschaft des Freistaates (einschließlich Theater, Orchester, Musikschulen) thematisiert.
  3. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus war in der Arbeitsgruppe zur Evaluation des KRG nicht vertreten. Dies wird als symptomatisch angesehen. Ein Brückenschlag zwischen Kultur und Bildung findet bisher in Sachsen zu einem Großteil nur einseitig durch Bemühungen der Kulturträger statt.
  4. Nach § 2 (Zielsetzung) KRG ist »Im Freistaat Sachsen […] die Kulturpflege eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise.« Die kommunalen Steuereinnahmen aus Grund-, Gewerbe-, Einkommens- und Umsatzsteuer haben sich im Zeitraum von 2005 bis 2013 um 57% erhöht. Dies hat im genannten Zeitraum zu keiner signifikanten Erhöhung der Kulturausgaben durch die Kommunen in Sachsen geführt. Der Kommunalisierungsgrad der Kulturausgaben in Sachsen ist weiterhin zu niedrig.
  5. Der quanitativen Überforderung des Gesetzes mit Aufgaben muss mittelfristig Einhalt geboten werden, um in Zukunft gezielt »die Träger kommunaler Kultur bei ihren Aufgaben von regionaler Bedeutung« besser unterstützen zu können. In Korrelation mit Punkt 4 dieses Papiers muss dabei ein Ziel sein, Institutionen und Projekte von kommunaler Bedeutung aus der Finanzierung des KRG herauszunehmen und in die Finanzierung der Kommunen zurückzuführen.