Nun wird es bald Frühling und wir stecken nach wie vor im Lockdown fest. Immerhin keimt inzwischen die Hoffnung, dass sich die Lage – durch den nahenden Frühling, die Kontaktreduzierungen, die natürliche Immunisierung und auch durch das Impfen – bald bessern wird. Wir können es alle kaum erwarten, aufzuerstehen aus niedriger Häuser dumpfen Gemächern, aus Fernseh- Netz- und Medienbanden, aus dem Druck von Giebeln und Dächern, aus der Straßen quetschender Enge … noch nie las sich der Osterspaziergang so aktuell …

Überall regt sich Bildung und Streben,
wir wollen das Land musikalisch beleben.
Noch fehlt’s an Klängen im Revier,
wir brauchen Ihre Spende dafür!

Unsere Aktion »Advent braucht MUSIK« war ein großer Erfolg und konnte vielen Menschen in Heimen und anderen karitativen Einrichtungen wunderbare Musik und viel Freude schenken. Da wir dazu sowohl von den Musikerinnen und Musikern als auch vom Publikum so viele positive Rückmeldungen erhalten haben und auch nach Weihnachten noch einige Spendengelder geflossen sind, möchten wir diese Aktion nun in den zwei Wochen um Ostern, vom 25. März bis 11. April, wiederholen.

Überall dort, wo Musik besonders dringend gebraucht wird – vor Pflegeheimen, Krankenhäusern, auf dem Hof von Kindergärten oder Kinderheimen, in sozialen Wohnprojekten, Behinderteneinrichtungen, Gefängnissen, sowie an anderen geeigneten Orten, wo sie möglichst viele Menschen erfreut, aber gleichzeitig die geforderten Abstände gewahrt und alle geltenden Auflagen eingehalten werden können, sollte Musik erklingen.


Wer kommt mit?

Der Sächsische Musikrat ruft freiberuflich tätige Musiker/-innen dazu auf, ein etwa halbstündiges Programm (solistisch oder im Duo/Duett) passend zum Osterfest und zum Frühjahr anzubieten, das entweder für eine Aufführung im Freien geeignet ist oder aber in Abstimmung mit den Verantwortlichen des Veranstaltungsortes unter Einhaltung der aktuellen Corona-Schutzverordnung aufgeführt werden kann (z.B. in der Kapelle einer Einrichtung mit Übertragung in die einzelnen Zimmer). 

Durch private Spenden werden wir in der Lage sein, jedem/r beteiligten freiberuflich tätigen Musiker/-in dafür ein pauschales Honorar von 200 Euro in Form einer steuerfreien Ehrenamtspauschale zu zahlen.

Haben Sie Interesse an einer Mitwirkung, dann können Sie sich über untenstehendes Online-Formular bewerben. Bitte bedenken Sie, dass Sie sich im Vorfeld selbst einen geeigneten Auftrittsort suchen sowie Zeit und Ablauf mit den Verantwortlichen der Einrichtung abstimmen müssen. Wir werden unter den Bewerbungen unter Ausschluss des Rechtsweges auswählen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir versuchen werden, mit unserem musikalischen Osterspaziergang möglichst das ganze Land zu erreichen.

Haben Sie dazu noch Fragen? Dann richten Sie diese bitte per E-Mail oder telefonisch – (034381) 469575 – montags und donnerstags in der Zeit von 11 bis 14 Uhr an Sylke Friedrich. 

Bewerbungsschluss: 19. März 2021


Dafür benötigen wir Sie!

Spendenaufruf: Für unsere aktuelle Aktion erbitten wir Spenden, die erneut schnell, zielgerichtet und unbürokratisch eingesetzt werden. Wir haben freiberufliche Musiker/-innen aus allen Teilen Sachsens zur Gestaltung unseres »Musikalischen Osterspaziergangs« aufgerufen und möchten deren Einsatz auch finanziell fair honorieren. Deshalb rufen wir hiermit private Spenderinnen und Spender oder Firmen, zur Solidarität mit den vom fortgesetzten Lockdown besonders betroffenen freiberuflichen Künstler/-innen auf und bitten um finanzielle Unterstützung für dieses Projekt

Unsere gesellschaftliche Solidarität ist ein Baustein für Gemeinschaft, Zuversicht und Überleben in dieser herausfordernden Zeit. Sie haben es in der Hand – wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! 

Die Verwaltung und Vergabe der Spendengelder erfolgt durch den Sächsischen Musikrat. Alle Spender/-innen werden namentlich auf der Website genannt oder können auf Wunsch anonym bleiben.


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Spendenkonto

Kontoinhaber: Sächsischer Musikrat e.V.
IBAN: DE56 8505 0300 3120 1345 61
Verwendungsweck: »Osterspaziergang«

Hinweis zur steuerlichen Abzugsfähigkeit
Spenden können bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte einkommensteuerlich abgezogen werden. Soweit die Spenden in einem Jahr diesen Höchstbetrag übersteigen oder sich steuerlich nicht auswirken, kann ein Abzug in den folgenden Jahren erfolgen. Bei Spenden bis 200 EUR reicht der Einzahlungsbeleg als Spendenquittung. Bei Beträgen darüber senden wir Ihnen eine Spendenquittung zu, wenn Sie Ihre Adresse bei der Überweisung mit angegeben oder per E-Mail mitgeteilt haben.