Das Jugend-Jazzorchester Sachsen lädt junge Musikerinnen und Musiker aus dem Freistaat Sachsen ein, eine fundierte Ausbildung in einer Bigbandbesetzung anzunehmen. Es ist ein Angebot der sozialen Partnerschaft in Form gemeinsamen Musizierens. Was bedeutet das? Gemeinschaftliches Musizieren im Ensemble beinhaltet einander zu zuhören, aufeinander zu reagieren, sich vom Partner inspirieren zu lassen und gemeinsam an einer Sache zu arbeiten. Es ist ein spannendes Abenteuer gegenseitigen Mitteilens und Verstehens, es setzt große Disziplin und Achtung vor der Leistung und der Person des Anderen voraus. Wer in der Gemeinschaft musiziert, entwickelt ein sensibles Gespür für das eigene Spiel als Teil des Ganzen und wirkt am Entstehen eines komplexen Programms mit. Die nachstehenden Punkte sind für den Gesamtablauf der Arbeitsphasen des Ensembles unabdingbar.
1. Teilnahme an Projekten
Im JJO arbeiten junge Musiker/-innen im Alter von 14 bis 26 Jahren in einer Bigband zusammen. Die Teilnahmepflicht erstreckt sich über den gesamten Zeitraum der Probephase. Einzelheiten klärt der von der Projektleitung vor Ort bekannt gegebene Zeitplan. Befreiung kann in Einzelfällen mit der Projektleitung geklärt werden. Ein Rücktritt in dringenden Fällen kann nur bis 4 Wochen vor Projektbeginn erklärt werden.
2. Probephase des Ensembles
Die zu erarbeitende und von der Projekt- sowie künstlerischen Leitung ausgewählte Literatur muss bis zu Beginn der Arbeitsphase ausreichend vorbereitet sein. Mit der Teilnahme am Projekt verpflichten sich alle Teilnehmer zu Pünktlichkeit, gegenseitiger Rücksichtnahme, Engagement bei den Proben und sozialem Verhalten während und auch außerhalb dieser. Das Notenmaterial wird leihweise zur Verfügung gestellt und entsprechend sorgfältig behandelt. Für entliehene Noten haften die Teilnehmenden. Anspruch auf eine bestimmte Stimmeinteilung seitens der Teilnehmenden besteht nicht. Kopieren des Notenmaterials ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Der SMR ist berechtigt, bei zu geringen Anmeldungen das Programm und die Termine zu ändern oder das Projekt abzusagen.
3. Teilnahmebeitrag
Der nach der Teilnahmebestätigung fällige Teilnahmebeitrag ist bis zum angegebenen Termin zu bezahlen. Darin enthalten sind u.a. der Aufenthalt, die Unterkunft, die Verpflegung, die Kosten für künstlerische und pädagogische Betreuung, sowie der Transport während des Projektes. Eine Aufteilung des Teilnahmebeitrages bei Wegfall einzelner Leistungen ist nicht möglich. Den Differenzbetrag zwischen dem Teilnahmebeitrag und dem gesamten Betrag, der für den Teilnehmer aufgebracht werden muss, übernimmt der SMR.
4. Rechtliche Rahmenbedingungen
Seitens des SMR besteht für die Teilnehmenden weder Kran-ken-, Unfall-, Haftpflicht-, noch Instrumentenversicherung. Die Teilnehmenden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter nicht für Geld- und Wertsachen haftet, die in Wohn- und Unterrichtsräumen verschlossen oder unverschlossen aufbewahrt werden. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes aus privaten Gründen übernimmt der SMR keinerlei Haftung. Die Teilnahme an JJO-Projekten geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmenden werden zu Beginn des Projektes ausdrück-lich auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und der jeweiligen Hausordnung aufmerksam gemacht. In der Hausord-nung festgelegte sowie von der Projektleitung zusätzlich erstellte Regeln bedürfen strengsten Einhaltens. So ist Rauchen unter 18 Jahren nicht, und ab 18 Jahren nur abseits des Veranstal-tungsortes gestattet. Das Trinken von branntweinhaltigem Alkohol ist keinem Teilnehmendem gestattet. Jeglicher Besitz, Kauf, Handel oder Konsum von Drogen ist strafbar und daher strengstens untersagt. Jeder Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, die Haus- oder die Projektordnung kann einen nachhaltigen Ausschluss aus der Projektphase und dem Ensemble nach sich ziehen. Die in einem solchen Fall entstehenden Kosten für die Heimreise und eine eventuell nötige Aushilfe trägt der Teilnehmer.
5. Medien & Datenschutz
Die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigte erklären ihr Einverständnis mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen/ -sendungen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern (einschließlich deren Vervielfältigung), die im Zusammenhang mit dem JJO gemacht werden. Mit der Anmeldung zum Projekt übertragen die Teilnehmenden alle hieraus entstehenden Rechte auf den SMR. Die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigte erklären ihr Einverständnis zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der persönlichen Daten.
6. Verhaltensweisen
Grundlage für gute Zusammenarbeit ist gegenseitiger Respekt, Rücksichtnahme und Engagement im Projekt sowie die Einhaltung aller Regeln und Ordnungen. Mit Anerkennung der Teilnahmebedingungen verpflichtet sich die Teilnehmenden zu sozialem Verhalten. Ausreichend Schlaf ist notwendig für konzentriertes, zielstrebiges Arbeiten und daher unabdingbar. Die von der Hausordnung oder der Projektleitung festgelegte Nachtruhe ist daher einzuhalten.
7. Kleiderordnung für die Konzerte
Die Teilnehmer sind zu folgender Konzertkleidung verpflichtet: