Teilnahmebedingungen

Das Landesjugendorchester Sachsen lädt junge Musiker/innen aus dem Freistaat Sachsen ein, eine fundierte Ausbildung in großer sinfonischer Besetzung anzunehmen. Es ist ein Angebot der sozialen Partnerschaft in Form gemeinsamen Musizierens. Was bedeutet das? Gemeinschaftliches Musizieren im Orchester beinhaltet einander zuhören, aufeinander reagieren, sich vom Partner inspirieren lassen und gemeinsam an einer Sache arbeiten. Es ist ein spannendes Abenteuer gegenseitigen Mitteilens und Verstehens, es setzt große Disziplin und Achtung vor der Leistung und der Person des Anderen voraus. Wer in der Gemeinschaft musiziert, entwickelt ein sensibles Gespür für das Einzelspiel als Teil der Summe, er wirkt am Entstehen eines komplexen Programms mit.

Die nachstehenden Punkte sind für den Gesamtablauf der Arbeitsphasen des Ensembles unabdingbar.

1. Teilnahme an Projekten
Im LJO arbeiten junge Musiker im Alter von 14 bis 26 Jahren in einem Sinfonieorchester zusammen, welche sich durch ein Probespiel qualifiziert haben und aufgenommen wurden. Die Teilnahmepflicht erstreckt sich über den gesamten Zeitraum der Probephase. Einzelheiten klärt der von der Projektleitung vor Ort bekannt gegebene Zeitplan. Befreiung kann in Einzelfällen mit der Projektleitung geklärt werden. Ein Rücktritt in dringenden Fällen kann nur bis 4 Wochen vor Projektbeginn erklärt werden. Bei Rücktritt bis 2 Wochen vorher wird die Hälfte, bei späterem Rücktritt der gesamte Teilnehmerbeitrag als Kostenersatz einbehalten.

2. Probephase des Orchesters
Die zu erarbeitende und von der Projekt- sowie künstlerischen Leitung ausgewählte Literatur muss bis zu Beginn der Arbeitsphase ausreichend vorbereitet sein. Die Leitung behält sich vor, bei nicht ausreichenden Leistungen Teil-nehmer von weiterer Mitwirkung auszuschließen. Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages gibt es dabei nicht. Mit der Teilnahme am Projekt verpflichten sich alle Teil-nehmer zu Pünktlichkeit (5 min vor Probenbeginn sitzen), gegenseitiger Rücksichtnahme, Engagement bei den Proben und sozialem Verhalten während und auch außerhalb dieser. Das Notenmaterial wird leihweise zur Verfügung gestellt und entsprechend sorgfältig behandelt. Für entliehene Noten haftet der Teilnehmer. Anspruch auf eine bestimmte Pult- bzw. Stimmeinteilung seitens der Teilnehmer besteht nicht. Kopieren des Notenmaterials ist aus urheberrechtli-chen Gründen nicht gestattet. Der Sächsische Musikrat ist berechtigt, bei zu geringen Anmeldungen das Programm und die Termine zu ändern oder das Projekt abzusagen.

3. Orchesterrat
Die Teilnehmer wählen in eigener Verantwortung einen Orchesterrat, der das Orchester gegenüber der pädagogischen und künstlerischen Leitung vertritt und die Organisation unterstützt, u.a. bei der Gestaltung des »Bunten Abends«.

4. Teilnehmerbeitrag
Die nach der Teilnahmebestätigung fälligen Teilnehmergebühren sind bis zu dem angegebenen Termin zu bezahlen. Darin enthalten sind u.a. der Aufenthalt, die Unterkunft, die Verpflegung, die Kosten für künstlerische und pädagogische Betreuung sowie der Transport während des Projektes. Eine Aufteilung des TN-Beitrages bei Wegfall einzelner Leistungen ist nicht möglich. Den Differenzbetrag zwischen dem TN-Beitrag und dem gesamten Betrag, der für den Teilnehmer aufgebracht werden muss, übernimmt der Sächsische Musikrat.

5. Rechtliche Rahmenbedingungen
Seitens des Sächsischen Musikrates besteht für die Teilnehmer weder Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- noch Instrumentenversicherung. Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter nicht für Geld- und Wertsachen haftet, die in Wohn- und Unterrichtsräumen verschlossen oder unverschlossen aufbewahrt werden. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes aus privaten Gründen übernimmt der Sächsische Musikrat keinerlei Haftung. Die Teilnahme an LJO-Projekten geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer werden zu Beginn des Projektes ausdrücklich auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und der jeweiligen Hausordnung aufmerksam gemacht. In der Hausordnung festgelegte sowie von der Projektleitung zusätzlich erstellte Regeln bedürfen strengsten Einhaltens. So ist Rauchen unter 18 Jahren nicht, und ab 18 Jahren nur abseits des Veranstaltungsortes gestattet. Das Trinken von branntweinhaltigem Alkohol ist keinem Teilnehmer gestattet. Jeglicher Besitz, Kauf, Handel oder Konsum von Drogen ist strafbar und daher strengstens untersagt. Jeder Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, die Haus- oder Projektordnung kann einen Ausschluss aus der Projektphase und dem Orchester nach sich ziehen. Die in einem solchen Fall entstehenden Kosten für die Heimreise und eine eventuell nötige Aushilfe trägt der Teilnehmer.

6. Medien
Der Teilnehmer (bzw. dessen gesetzlicher Vertreter) erklärt gemäß »Datenschutzerklärung für Projekte des Sächsischer Musikrat e.V.« sein Einverständnis zu Aufzeichnungen von Ton und Bild sowie deren Vervielfältigungen, die im Zusammenhang mit dem Projekt gemacht werden. Er überträgt hieraus entstehende Rechte hiermit auf den Veranstalter.

7. Verhaltensweisen
Grundlage für gute Zusammenarbeit ist gegenseitiger Respekt, Rücksichtnahme und Engagement im Projekt sowie die Einhaltung aller Regeln und Ordnungen. Mit Anerkennung der Teilnahmebedingungen verpflichtet sich jeder Teilnehmer zu sozialem Verhalten. Ausreichend Schlaf ist notwendig für konzentriertes, zielstrebiges Arbeiten und daher unabdingbar. Die von der Hausordnung oder der Projektleitung festgelegte Nachtruhe ist daher einzuhalten.

8. Kleiderordnung für die Konzerte

Die Teilnehmenden sind zu folgender Konzertkleidung ver­pflichtet:

  • Variante 1: schwarze Hose oder Rock mit einem schwarzen Oberteil
  • Variante 2: schwarzes Hemd, schwarze Hose sowie ent­sprechende, geputzte schwarze Schuhe mit schwarzen Strümpfen.

Stand: 21.05.2024