Der Sächsische Musikrat stellt Fahrtkosten für sächsische Ensembles des instrumentalen und vokalen Laienmusizierens zur Verfügung. Erstattet werden Kosten für die Teilnahme an Probelagern, Wettbewerben und Internationalen Begegnungen in Deutschland und im europäischen Ausland bis zu einer Höchstgrenze von max. 2.000 Euro (Regelförderung bis zu 1.000 Euro, gesondert zu begründende Maximalförderung bis zu 2.000 Euro). Im Fonds stehen für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 100.000 € zur Verfügung.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Vollfinanzierung. Im Regelfall wird es so möglich sein, dass für die Teilnehmenden keine individuellen finanziellen Belastungen für Fahrtkosten anfallen.
Der Antrag zur Förderung erfolgt mittels des nachfolgenden Antragsformulars.
Das Präsidium des Sächsischen Musikrates entscheidet über die Vergabe. Die Anträge müssen zum jeweils aktuell bekanntgegebenen Antragsschluss vollständig vorliegen. Antragstellungen sind ab sofort wieder möglich. Die nächsten Vergabeentscheidungen erfolgen am 9. Mai 2025 (Anträge bis 02.05.25) und 4. September 2025 (28.08.25).
Bitte füllen Sie das Antragsformular am Computer vollständig aus, speichern es ab und versenden es anschließend in einer E-Mail an tannenberg©saechsischer-musikrat.de. Fügen Sie drei Kostenangebote von Anbietern bei, die ihren Firmensitz in Sachsen haben. Wir bitten um Verständnis, dass nur Anträge, die online eingereicht und vollständig sind, bearbeitet werden können (Keine Dateien, auch die Kostenvoranschläge, ausdrucken und einscannen !). Das gesamte Antrags- und Bewilligungsverfahren ist sehr »schlank« und kundenfreundlich konzipiert. Bitte helfen Sie uns dabei, dass dies auch so bleibt.
Falls Sie Kontakte zu sächsischen Busunternehmen suchen, können Sie sich gern an uns wenden. Selbstverständlich fördern wir auch Gruppenfahrten mit der Bahn.
Nach der Förderentscheidung erhält der Antragsteller binnen Wochenfrist einen formlosen Bescheid durch den SMR. Der Auftrag (bei Busreisen) erfolgt anschließend durch den Antragsteller. Es erfolgt eine direkte Abrechnung zwischen dem SMR und dem jeweiligen Busunterehmen nach Inhalt des Bescheids. ÖPNV-Tickets werden nach Abrechnung der Originalunterlagen durch den Antragsteller an diesen erstattet. Kosten für Fahrten mit PKW oder Flugzeug werden nicht erstattet.
Eine Bewilligung im Anschluss an die Fahrt oder bei bereits erteiltem Auftrag ist nicht möglich.
Die Antragsteller werden verpflichtet auf die Finanzierung dieses Programmes »durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes« hinzuweisen.
Informationen & Antragstellung
Sächsischer Musikrat e.V.
Geschäftsführer
Torsten Tannenberg
tannenberg@saechsischer-musikrat.de
Stand: 01.04.2025