Die Kunst- und Kulturförderung ist nach dem Grundgesetz in Deutschland in erster Linie Sache der Länder und Gemeinden. Der Bund übernimmt mit rund 1,2 Milliarden Euro etwa dreizehn Prozent der Gesamtausgaben für Kunst und Kultur. Er ist dabei für kulturelle Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung zuständig.
Der Freistaat Sachsen fördert im Bereich Kunst und Kultur über die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und das Kulturraumgesetz landesweit bedeutende Institutionen und Projekte. Gesonderte Förderprogramme für bestimmte Sparten oder Genre gibt es nicht.
Das zuständige Fachministerium ist das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Referat Allgemeine Kulturförderung, Kulturräume
Wigardstraße 17, 01097 Dresden, Telefon (0351) 564-62280
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Gefördert werden künstlerische Aktivitäten in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Literatur, Film, Soziokultur sowie spartenübergreifende Projekte von überregionaler Bedeutung.
Richtlinie: http://www.kdfs.de/foerderung/foerderrichtlinie/
Kontakt: Johannes Schiel, Johannes.Schiel@kdfs.de
Sächsische Aufbaubank
Förderung aus Mitteln der Europäischen Union: ESF/EFRE/Innovationsprämie/Mittelstandsförderung/aktuell: Härtefall Kultur
Im Freistaat Sachsen ist die Kulturpflege gemäß § 2 Abs. 1 Sächsischen Kulturraumgesetz eine Pflichtaufgabe der Landkreise und Gemeinden. Die Kulturräume unterstützen die Träger von Kulturarbeit regionaler Bedeutung durch Unterstützung bei der Finanzierung und Koordinierung. In Sachsen gibt es folgende Kulturräume, bei denen Fördermittel beantragt werden können:
Kulturraum Vogtland-Zwickau
Kultursekretärin: Mandy Lippold
Termin Anträge: 15.08. des Vorjahres
Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen
Kultursekretärin: Manja Dahms
Termin Anträge: 01.09. des Vorjahres
Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien
Kultursekretär: Joachim Mühle
Termin Anträge: 15.06. des Vorjahres
Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Kultursekretärin: Diana Fechner
Termin Anträge: 31.08. des Vorjahres
Kulturraum Leipziger Raum
Kultursekretär: Sebastian Miklitsch
Termin Anträge: 30.04. des Vorjahres
Stadt Chemnitz
Telefon (0371) 488 4120
Termin Anträge: 30.06. des Vorjahres
Stadt Dresden
Kontakt: André Podschun,
Telefon (0351) 488 8927, apodschun@dresden.de
Termin Anträge: 01.09. des Vorjahres
Stadt Leipzig
Kontakt: Annett Grundke
Telefon (0341) 123 4294, annett.grundke@leipzig.de
Termine Anträge: 30.09. des Vorjahres und 31.03. des lfd. Jahres für 2. Halbjahr
Siehe auch → urbane Kulturräume
Beispiel: Die kommunale Kunst- und Kulturförderung der Stadt Freiberg
Die Stadt Freiberg fördert und unterstützt das kulturelle Leben der Stadt Freiberg, das durch zahlreiche Vereinigungen und Initiativen bereichert wird, insbesondere durch die Gewährung von finanziellen Zuschüssen und Sachleistungen.
Antragsberechtigt sind insbesondere Vereine, Gruppen und sonstige Zusammenschlüsse von Personen, die u.a. das Ziel verfolgen,
Gefördert werden Vorhaben von Antragstellern aus Freiberg bzw. von auswärtigen Kulturträgern, deren Arbeit/Projekt das Kulturangebot in Freiberg bereichert. Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Termin für die Antragstellung ist immer der 30. April des Vorjahres.
Stand: 18.12.2019 (Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit aller vorstehender Angaben)