Hilfsangebote von Institutionen und privaten Initiativen

Die Sächsische Steuerberaterkammer bietet eine Liste mit Steuerberater/-innen an, die freie Kapazitäten für die Beantragung der Überbrückungshilfe haben.


Die Coronakuenstlerhilfe vergibt unbürokratisch 1.000 Euro für jede Art von Künstler/-in. KSK-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Bei hoher Spendensumme ist auch mehrmalige Auszahlung möglich. Anträge und Spenden sind willkommen!


Die Kunst-Nothilfe unterstützt Kulturschaffende (Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse) mit bis zu 1.000 Euro und sammelt hierfür Geld von Menschen ein, die unterstützen wollen. Der Antrag ist unkompliziert und unbürokratisch.


Die Stiftung stern e.V. vergibt eine steuerfreie Soforthilfe in Höhe von 1.000 Euro an sogenannte »Backstage-Helden« wie z.B. Roadies, Lichttechniker, Bühnenbauer, Tontechniker,  etc. Aktuell sind 750.000 Euro Spendengelder verfügbar.


Der Nothilfefonds der Deutschen Orchesterstiftung spricht notleidenden Musiker/-innen einmalig 500 Euro zu. Gleichzeitig wird um Spenden für den Fond gebeten.


Als Notfallunterstützung gewährt die Manfred Strohscheer Stiftung im Rahmen der vorhandenen gespendeten Mittel eine einmalige Nothilfe von bis zu 2.000 Euro für freischaffende Sänger/-innen und Beschäftigte des Musiktheaters.


Die GEMA hat am 19.03.2020 ein bis zu 40 Mio Euro starkes Nothilfe-Programm für ihre Mitglieder beschlossen! Details wird die GEMA in den nächsten Tagen auf www.gema.de veröffentlichen. Die vollständige Mitteilung der GEMA


#supportyourlocalartists – Spendenaktion des Branchenverbands der Dresdner Kultur- und Kreativwirtschaft zur gemeinsamen Spendenaktion für Künstler/-innen, Selbstständige und Freiberufler/-innen sowie kleine Unternehmen und Spielstätten in Dresden


Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) vergibt eine einmalige Soforthilfe von 500 Euro an Mitglieder des künstlerischen und künstlerisch-technischen Bereichs der bundesweiten Theater. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihre Notlage begründen. Informationen zum Antrag gibt es auf Nachfrage.


Die Künstlersozialkasse trägt im Rahmen ihrer Meldungen aktuelle Handlungsempfehlung zum Umgang mit Corona zusammen und empfiehlt die geänderte Einkommenserwartung schnellstmöglich zu melden.


Die Corona-Hotline und -informationsseite von »Kreatives Sachsen« (Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e.V.) bietet zielgerichtete Hilfestellung für Soloselbständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft an.