FAQ zum Antrag zum Corona-Hilfsprogramm für den Bereich der Musikschulen

Wer kann einen Antrag stellen?
Musikschulen, die im Haushaltsjahr  Jahr 2020 Zuwendungen gemäß der  Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Arbeit an Musikschulen und über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen (FörderRL Musikschulen/Kulturelle Bildung) erhalten. Weiterhin muss sich die Musikschule in freier Trägerschaft befinden und weder unmittelbar noch mittelbar kommunal getragen werden.

In welcher Höhe können Zuschüsse gewährt werden?
Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem tatsächlichen Einnahmeausfall. Als Bemessungsgrundlage wird die gemäß Antrag auf Förderung für das Jahr 2020 geplanten Einnahmen durch Unterrichtsgebühren geteilt durch 38 Unterrichtswochen (= Jahressoll) herangezogen. Von diesen wöchentlich geplanten Einnahmen können je ausfallender Unterrichtswoche maximal 33 Prozent als Zuwendung gewährt werden.

Für welchen Zeitraum kann ich Unterstützung beantragen?
Der Erstantrag ( 1. Tranche) umfasst den Zeitraum 17. März 2020 bis 28. April 2020 (= 6 Wochen). Mit dem Antrag in der zweiten Tranche kann eine Förderung für den Zeitraum vom 29. April bis zum 10. Juni 2020 beantragt werden (= 6 Wochen). Mit dem Antrag in der dritten Tranche kann eine Förderung für den Zeitraum vom 11. Juni bis zum 17. Juli 2020 beantragt werden (= 5 Wochen).

Wann ist Antragsschluss?
Der Antrag auf Förderung für die erste Tranche muss bis zum 15. Mai 2020 beim Sächsischen Musikrat eingegangen sein. Stichtag für die Antragsstellung zur zweiten Tranche ist der 15. Juni 2020, zur dritten Tranche der 20. Juli 2020.

Stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung?
Der Freistaat Sachsen stellt für dieses Programm ca. 2 Milionen € zur Verfügung. Diese Mittel sind ausreichend für alle potentiellen Antragsteller bemessen.

Warum das Formular erst ausdrucken und dann auch noch online absenden?
Den Ausdruck benötigen wir mit Originalunterschrift aus rechtlichen Gründen. Der Online-Versand ermöglicht uns die elektronische Erfassung aller Daten, so dass wir Ihren Antrag schneller bearbeiten können. Nachdem Sie auf den Versand-Button gedrückt haben, verschwindet allerdings das Formular von Ihrem Bildschirm, so dass sie es dann nicht mehr ausdrucken können.

Was passiert mit meinen Daten?
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz auf den Formularseiten: Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Teilnahme an Projekten und Förderprogrammen in Verantwortung des Sächsischer Musikrat e.V.

Stand: 24.04.2020